Das stimmt nicht. Manche der amtierenden Regierungsmitglieder haben bereits Anspruch auf sogenanntes Ruhegehalt. Entlassene Minister haben hingegen keinen Anspruch, unabhängig vom Wahltermin.
Die Altersversorgung für Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre ist im Bundesministergesetz und im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre geregelt. Ein Mitglied hat normalerweise Anspruch auf ein Ruhegehalt, «wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat», heißt es in Paragraf 15(1) des Bundesministergesetzes.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Regierungsmitglieder, deren Amtszeit aufgrund der Auflösung des Bundestages vorzeitig endet. In diesem Fall reicht eine ununterbrochene Tätigkeit in der Bundesregierung von mehr als zwei Jahren.
Olaf Scholz war bereits von 2018 bis 2021 Bundesminister der Finanzen und Stellvertreter der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Damit hatte er schon vor seinem Amtsantritt als Bundeskanzler 2021 Ansprüche auf Ruhegehalt. Das Ruhegehalt kann in der Regel (wie die Rente) ab dem 67. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Entlassene Minister ohne Anspruch auf Ruhegehalt
Viele noch amtierende Mitglieder der Ampel-Regierung sind seit Beginn der Koalition im Dezember 2021 tätig und haben somit die zwei Jahre überschritten. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) trat sein Amt am 19. Januar 2023 an, ist also im November 2024 noch keine zwei Jahre Bundesminister. Ebenfalls seit Januar 2023 ist die Grünen-Abgeordnete Claudia Müller als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft tätig.
Die entlassenen FDP-Minister – darunter Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger – haben hingegen keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Da ihr Amtsverhältnis mit Entlassung endete, fällt die Ausnahmeregelung mit den zwei Jahren für sie weg. FDP-Politiker Buschmann bestätigte dies in der «Welt am Sonntag».
(Stand: 15.11.2024)