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«Reichsbürger»-Prozess: Angeklagter starb in Klinik

Nach einer groß angelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 sind mehr als zwei Dutzend Verdächtige unter anderem wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Einer von ihnen ist nun gestorben. Die Behauptung jedoch, zu dieser Zeit habe er in Untersuchungshaft gesessen, entbehrt jeder Grundlage.

Bewertung

Richtig ist, dass Norbert G. vor kurzem starb – und zwar in einer Klinik. Seit Anfang Januar 2024 war er von der Untersuchungshaft verschont.

Fakten

Die Bundesanwaltschaft wirft mehr als zwei Dutzend Verdächtigen um Heinrich XIII. Prinz Reuß unter anderem Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Dazu gehörte bis zu seinem Tod auch Norbert G., der sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verantworten musste.

Wie das OLG auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 21. März 2024 bestätigte, starb der Angeklagte kürzlich in einer Klinik.

Am 7. Dezember 2022 war er im Zuge der Razzia gegen sogenannte Reichsbürger festgenommen worden. Dem OLG Frankfurt zufolge war er seit Anfang Januar 2024 von der Haft verschont. Das Gericht teilte der dpa aufgrund von Persönlichkeitsrechten keine Details zu Gründen der Haftverschonung mit.

Nach Informationen der Wochenzeitung «Die Zeit», die am 19. März zuerst den Tod vermeldete, war Norbert G. offenbar zuletzt schwer erkrankt. Auch MDR und «t-online» berichteten von einer schweren Krankheit, an deren Folgen er gestorben sei.

Wer die Falschinformation verbreitet

Unter anderem das Blog «reitschuster.de» hatte zunächst die unwahre Behauptung verbreitet, G. sei «unter besonders harten Bedingungen […] im Gefängnis verstorben». Später wurden der Titel und entsprechende Stellen im Artikel ohne transparenten Hinweis auf die Änderung umformuliert. Ein entsprechender Post auf X war am Mittag des 21. März aber weiterhin mit der Falschinformation online.

Trotz der inzwischen über mehrere Medien klargestellten Sachlage schrieb der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron noch am frühen Nachmittag des 21. März wahrheitswidrig auf Facebook, der Angeklagte sei «in U-Haft gestorben».

Und auch ein Telegram-Kanal mit dem Namen und dem Profilfoto des Chefredakteurs des rechtspopulistischen Online-Senders Auf1 aus Österreich, Stefan Magnet, verbreitet die haltlose Behauptung, G. sei «im Gefängnis verstorben».

Worum es in den Anklagen gegen Norbert G. und andere geht

Norbert G. gehörte zu der mutmaßlichen «Reichsbürger»-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Gemeinsam mit neun weiteren Tatverdächtigen hatte die Bundesanwaltschaft den damals 72-Jährigen im Dezember 2023 in Frankfurt angeklagt. Ihnen wird unter anderem die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 27 Verdächtige angeklagt – neben Frankfurt auch vor den Oberlandesgerichten in München und Stuttgart.

Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, das politische System in Deutschland zu stürzen. Sie hätten bewusst Tote in Kauf genommen. Strukturen für eine eigene Staatsordnung hätten sie in Grundzügen schon ausgearbeitet, erklärte der Generalbundesanwalt. Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen.

Norbert G. wurden zudem Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt, da er bei seiner Festnahme über mehrere Waffen verfügte, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte. Der Anklage zufolge schloss er sich der Vereinigung um Reuß spätestens Mitte September 2022 als Mitglied an. Er soll eine «bereits weitgehend einsatzbereite Gruppierung als Heimatschutzkompanie» geleitet haben.

(Stand: 21.3.2024)

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Politik, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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