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Nein. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat im April eine Reform durchgesetzt, mit der das Renteneintrittsalter schrittweise auf 64 Jahre steigt.
Fakten
Die Rentenreform in Frankreich war und ist heftig umstritten und wurde von großen Protesten begleitet. Nach mehreren Anläufen hat die französische Regierung sie aber im April 2023 endgültig durchgesetzt.
Mit der Reform wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, bis es im Jahr 2030 bei 64 Jahren liegt. Eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen ist dem französischen Arbeitsministerium zufolge nicht vorgesehen. Es gibt zudem weitere Einschränkungen und Ausnahmen: Zum Beispiel ist ab dem Jahr 2027 für den vollen Rentensatz dem Ministerium zufolge Voraussetzung, dass man 43 Arbeitsjahre aufweisen kann. Wer mit 67 Jahren in Rente geht, erhält demnach aber in jedem Fall eine abschlagsfreie Rente.
Die falschen Angaben 62 beziehungsweise 58 Jahre beruhen möglicherweise auf einem veralteten Stand, als es tatsächlich nach einem Scheitern der Reform aussah. Derselbe Wortlaut findet sich nämlich bereits in Beiträgen, die auf Facebook Monate und sogar Jahre vor der Verabschiedung der Rentenreform veröffentlicht wurden. Für Frauen galt aber auch schon vor der Reform kein niedrigeres Renteneintrittsalter als für Männer – die Angabe war also auch damals schon falsch.
Macronwählte für Reform Weg über umstrittenen Artikel
Für die Reform unternahmen die französische Regierung und Präsident Macron mehrere Anläufe. Im Jahr 2020 wurde ein erster Reformversuch wieder gestoppt. 2022 versuchte Macron es erneut. Beide Vorhaben riefen Widerstand zum Beispiel der Gewerkschaften und großen, teils gewalttätigen Protest hervor. An einzelnen Aktionstagen gingen 2023 über eine Million Französinnen und Franzosen auf die Straße.
Über die Reform stimmte nicht die Nationalversammlung ab, sondern Macron wählte den Weg über den umstrittenen Artikel 49.3 der französischen Verfassung. Dieser ermöglicht es dem Präsidenten und seiner Regierung, neue Gesetze auch ohne Mehrheit im Parlament durchzusetzen.
(Stand: 30.8.2023)