Bewertung
Die Aussage aus dem Koalitionsvertrag ist korrekt. Jedoch bedeutet das nicht, dass eine Gruppenvergewaltigung ohne daraus resultierender Schwangerschaft gar nicht oder nur leicht geahndet wird.
Fakten
Aktuell verbreitet sich ein Sharepic in den sozialen Medien, das aus dem Koalitionsvertrag zitiert und erklärt: «Regierung will Gruppenvergewaltigung nach möglicher Schwangerschaft beurteilen.» Es klingt so, als würden Täter nur dann wirklich bestraft, wenn ihr Opfer auch schwanger wird.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht geschrieben:
«Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft.»
Die künftige Bundesregierung möchte also erstmal das Strafmaß für Gruppenvergewaltigungen erhöhen. Darüber hinaus soll es noch höher ausfallen, wenn die genannten Bestandteile vorliegen. Dazu gehört eben, dass es sich um eine Gruppe handelt, die gemeinschaftlich vergewaltigt hat, oder dass aus der Vergewaltigung eine Schwangerschaft hervorgeht. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Gruppenvergewaltigung nicht geahndet oder deutlich schwächer bestraft wird, wenn das Opfer dadurch nicht schwanger wurde.
Die «Schwäbische Zeitung» hat über diesen Passus im Koalitionsvertrag berichtet und mit Carmen Wegge gesprochen, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Wegge ordnet die Formulierungen im Koalitionsvertrag genauer ein und erklärt, dass das deutsche Strafrecht systematisch vorsehe, «besonders schwere Folgen – wie etwa eine daraus resultierende Schwangerschaft – im Strafmaß zu berücksichtigen».
Diese Systematik des Strafrechts lässt sich schon jetzt im Strafgesetzbuch (StGB) ablesen. § 177 des StGB setzt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung sowie Vergewaltigung an. Wie genau das Strafmaß ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in den Absätzen genauer dargelegt sind. Dazu gehört auch die gemeinschaftliche Tatbegehung.
Wenn das Opfer körperlich schwer misshandelt wurde oder Todesgefahr bestand, gilt das höchste Strafmaß: eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die künftige Bundesregierung möchte also das Strafmaß auf allen Ebenen der Hierarchie erhöhen, so dass unter bestimmten Umständen, inklusive auch einer Schwangerschaft, die Strafe für Vergewaltigung, inklusive Gruppenvergewaltigung, höher ausfällt.
Carmen Wegge erklärt laut Schwaebische.de: «Das bedeutet nicht, dass andere Taten weniger schwerwiegend wären, sondern dass das Recht bei besonders gravierenden Tatfolgen auch einen entsprechend höheren Strafrahmen vorsieht. Unser Ziel ist es, Opfer besser zu schützen, Täter konsequent zu bestrafen und die Gesellschaft insgesamt vor sexualisierter Gewalt zu bewahren.»
(Stand: 27.4.2025)