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Sexualstraftaten: Warum Ländervergleiche in die Irre führen

Gibt es in Deutschland wirklich viel mehr Sexualstraftaten als in Polen? Ein viraler Instagram-Post von Mitte November 2025 erweckt mit einem Vergleich der Fallzahlen in mehreren Ländern zwischen den Jahren 2000 und 2024 den Anschein eines massiven Unterschieds. Doch eine solche Gegenüberstellung ist problematisch.

Bewertung

Ein Vergleich zwischen Ländern und über Jahrzehnte ist irreführend. Unterschiedliche rechtliche Definitionen von Vergewaltigung oder kulturelle Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die jeweilige nationale Statistik.

Fakten

Die Angaben im Sharepic sind absolute Fallzahlen. Dass ein Staat mit einer größeren Bevölkerung auch mehr Straftaten verzeichnet, ist nachvollziehbar. Deutschland hat von den vier genannten Ländern mit 83,6 Millionen (Stand: 1.1.2025) die meisten Einwohner, Polen mit 36,5 Millionen die wenigsten. Ein Vergleich zwischen den Ländern ist über absolute Zahlen nicht sinnvoll.

Unterschiedliche Gesetzeslagen in jeweiligen Ländern

Auch die Rechtssysteme etwa in Deutschland und Polen sind nicht identisch, wie es etwa in den Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat heißt. Demnach wird etwa in der Bundesrepublik anders als in Polen sexuelle Belästigung zu den Sexualstraftaten gezählt, bestimmte Prostitutionsdelikte fallen hingegen unter einen anderen Tatbestand.

In einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom Mai 2025 über die Definition von Vergewaltigung in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten heißt es (S. 20): «Bis vor kurzem war das Fehlen der Einwilligung nicht in der Definition von Vergewaltigung im polnischen Strafgesetzbuch enthalten.» Erst seit Februar 2025 gilt in dem EU-Land per Gesetz (Strafgesetzbuch Paragraf 197) auch als Vergewaltigung, wer eine andere Person etwa «ohne deren Zustimmung» zum Geschlechtsverkehr zwingt.

In Deutschland wiederum wurde schon im November 2016 das Sexualstrafrecht auf diese Weise verschärft: Seitdem steht jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers unter Strafe («Nein heißt Nein»-Regel).

Das heißt: In der Bundesrepbulik wurden bis Anfang 2025 viel mehr Tatbestände der Vergewaltigung zugerechnet als beim östlichen Nachbarn.

Selbst die deutsche Zeitreihe hat keine Aussagekraft

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024 (Download) des Bundeskriminalamts (BKA) sind im vergangenen Jahr 41.143 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Straftaten-Schlüssel 110000) erfasst. Diese Zahl zitiert das Sharepic.

Die Angabe von 7.571 für das Jahr 2000 stammt zwar auch vom BKA (Download), bezeichnet aber nicht die erfassten Fälle (wie in 2024), sondern die Anzahl der Opfer. Das ist ein Unterschied.

Zudem handelt es sich bei den 2000er-Zahlen nicht um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Straftaten-Schlüssel 110000), sondern um den Teilbereich Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Schlüssel 111000).

«Der PKS-Schlüssel 111000 ist ein Unterschlüssel des PKS-Schlüssels 110000», erklärt das BKA auf Anfrage des Faktencheck-Teams der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das bedeutet: Die Zahlen des Schlüssels 111000 sind eine Teilmenge des Oberschlüssels 110000. «Ein Vergleich der zwei genannten Schlüssel ist nicht zulässig», stellt das BKA klar.

Kurzum: Schon für Deutschland sind die Sharepic-Angaben der Jahre 2000 und 2024 nicht miteinander vergleichbar.

Gesetzesänderungen müssen beachtet werden

Zu bedenken ist zudem, dass über die Jahre sowohl die PKS-Schlüssel als auch die zugrundeliegenden Gesetze inhaltlich erweitert wurden. So wurde nach BKA-Angaben etwa der Schlüssel 111000 in den Jahren 2017 und 2018 geändert. «Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich ist», erklärt das BKA.

Im Jahr 2000 umfasst der PKS-Schlüssel 111000 folgende Straftaten:

  • «Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nach den Paragrafen 177 Absätze 2, 3 und 4 sowie 178 StGB.

Im Jahr 2024 fallen aber weitere Tatbestände darunter:

  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge nach den Paragrafen 177 und 178 StGB.

Zudem wurde etwa der Paragraf 177 StGB nach der Gesetzesänderung im November 2016 erweitert.

Polnische Zahl zeigt nur Vergewaltigungen, keine Belästigung

Woher die Anzahl der angeblich 1.127 Sexualstraftaten in Polen im Jahr 2024 auf dem Sharepic stammen, ist nicht nachzuvollziehen. Der Wert liegt allerdings nahe an den offiziellen Angaben der polnischen Polizei vom Januar 2025, wonach im Jahr zuvor 1.112 Vergewaltigungen nach Artikel 197 des Strafgesetzbuches registriert wurden.

Zu den Vergewaltigungen in Polen werden keine Fälle etwa von sexueller Belästigung oder Nötigung hinzugezählt, während sie in Deutschland bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung inkludiert sind. Die Gegenüberstellung ist also völlig haltlos.

Dunkelziffer nicht vernachlässigen

Eine Kriminalstatistik deckt in der Regel nur Fälle ab, die der Polizei gemeldet wurden. Je nach kulturellen Umständen und gesellschaftlichem Klima in einem bestimmten Land kann es jedoch sein, dass Menschen, die sexuelle Übergriffe erleben, weniger geneigt sind, diese bei der Polizei anzuzeigen, als in anderen Ländern.

Auch mit Blick auf die Vergangenheit kann sich die Meldebereitschaft im Jahr 2024 massiv unterscheiden, etwa zu der des Jahres 2000. Kulturelle Veränderungen wie unter anderem die MeToo-Bewegung ab 2017 können Opfer dazu ermutigt haben, sich eher bei der Polizei zu melden.

Die Europäische Frauenlobby, der Dachverband Hunderter Frauenorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten, schreibt im Juli 2023: In Ländern wie Polen «stoßen Frauen, die den Mut haben, Anzeige zu erstatten, häufig auf Hindernisse, Vorurteile und Demütigungen». Sie müssten nicht nur gegen Ungerechtigkeit ankämpfen, sondern auch gegen Geschlechterstereotype und moralische Ansichten über die weibliche Sexualität. «Opfer werden oft dafür verantwortlich gemacht, sich nicht gegen den Täter gewehrt oder versucht zu haben zu fliehen», so die Frauenlobby.

In einem Dokument des Verbandes von 2013 heißt es über Polen: «Eine derart geringe Zahl gemeldeter Vergewaltigungen (für ein Land mit 38 Millionen Einwohnern) spiegelt nicht die harte Realität wider.» Damals wurde vermutet, «dass Frauen die Straftat aus Gründen wie einem übermäßig aufwändigen Verfahren und einem unzureichenden System der Wiedergutmachung für die Opfer nicht anzeigen».

Auch die polnische Polizei schreibt Anfang 2025, die Dunkelziffer bei Vergewaltigungen bleibe weiterhin ein Problem in dem Land.

Schwedische Experten: keine Vergleichbarkeit zwischen Staaten

Der Schwedische Rat für Kriminalprävention (Brå) stellt in einem Bericht von 2020 über internationale Gegenüberstellungen von Vergewaltigungen (ab S. 80) fest, dass «die Daten aus den verschiedenen Ländern nicht vergleichbar sind». Dies liege etwa an unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Methoden zur Erfassung und Zählung gemeldeter Straftaten.

«Hinzu kommt das Problem, dass nicht alle Straftaten gemeldet werden und die Meldebereitschaft von Land zu Land unterschiedlich sein kann», heißt es in dem Report. Die schwedischen Experten erklären, dass eine höhere Fallzahl in einem Land auch daran liegen könnte, dass Betroffene «sich eher bewusst sind, dass sie Opfer einer sexuellen Nötigung und damit einer Straftat geworden sind».

Eine hohe oder niedrige Rate an Sexualstraftaten kann also je nach Staat eher die Meldepraxis und die rechtlichen Definitionen widerspiegeln als die tatsächliche Verbreitung der Straftat.

(Stand: 28.11.2025)

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Politik, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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