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Verdächtiger von Völklingen hat deutschen und türkischen Pass

Von einer «fürchterlichen Woche» schreibt ein Nutzer auf Facebook und bezieht sich auf mehrere Fälle, bei denen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Gewaltverbrechen begangen haben sollen. Unter anderem heißt es: «Syrer erschießt Polizisten». Der Autor bezieht sich offenbar auf den Fall eines am 21. August im saarländischen Völklingen erschossenen Polizisten.

Bewertung

Die Angaben zum mutmaßlichen Täter sind irreführend. Tatverdächtig ist ein 18-Jähriger, der laut Polizei aus der Region Saarbrücken stammt und die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft besitzt.

Fakten

Am 21. August ist ein Polizist in Völklingen im Saarland bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Er verfolgte mit Kollegen einen Tatverdächtigen nach einem Überfall auf eine Tankstelle. Der mutmaßliche Täter soll bei einem Handgemenge an die Waffe eines Kommissaranwärters gelangt sein und damit auf drei Polizisten geschossen haben. Ein 34 Jahre alter Polizist wurde tödlich verletzt. Weitere Polizisten schossen auf den Tatverdächtigen und nahmen diesen fest.

Der Tatverdächtige ist den Angaben der Polizei zufolge 18 Jahre alt und stammt aus dem Regionalverband Saarbrücken. Er hat demnach die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft. Für anderslautende Behauptungen, etwa dass der 18-Jährige Syrer sei, gibt es keine Belege. Auch im «Stern»-Bericht, auf den der Facebook-Beitrag verlinkt, ist von einem Deutsch-Türken die Rede.

Gegen den Mann wird unter anderem wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes ermittelt. Laut den Ermittlern war er vor der Tat nicht polizeibekannt. Gegen ihn wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Aufgrund seiner Verletzungen befand er sich zuletzt aber noch in einem Krankenhaus. Der getötete Polizist wurde am Wochenende in Saarlouis beigesetzt.

Irreführende Behauptung über Kriminalstatistiken

Die anderen in dem Facebook-Beitrag geschilderten Fälle werden weitgehend korrekt dargestellt. In Friedland (Niedersachsen) soll ein 31 Jahre alter Iraker eine 16-Jährige am 11. August gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen haben, sodass diese starb.

In Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) wird ein 23 Jahre alter Mann aus Afghanistan verdächtigt, am 25. August in einer Gemeinschaftsunterkunft einen Afghanen getötet und einen weiteren schwer verletzt zu haben.

In Berlin-Pankow wurde am 26. August ein Ordnungsamtsmitarbeiter unter anderem durch einen Biss in die Wange verletzt. Tatverdächtig ist ein 30-Jähriger, der laut Polizei an einer ansteckenden Krankheit leiden könnte. Einem Medienbericht zufolge stammt er aus dem Senegal.

Wichtig: In allen drei Fällen sowie im Fall des getöteten Polizisten laufen Ermittlungen gegen Tatverdächtige. Urteile gibt es keine.

Irreführend ist die Behauptung in dem Beitrag im Zusammenhang mit Kriminalstatistik. «Bei Schuldunfähigkeit liegt keine Straftat vor, die Statistik bleibt sauber!», heißt es. Doch bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine Ausgangsstatistik. In sie fließen Straftaten ein, die der Polizei bekannt sind, von ihr bearbeitet und dann an Staatsanwaltschaften übergeben werden. Eine Schuldunfähigkeit wird in vielen Fällen erst später während eines Prozesses festgestellt. Auch Straftaten, bei denen später eine Schuldunfähigkeit des Täters festgestellt wird, werden also in der PKS abgebildet.

(Stand: 01.09.2025)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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