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Vermeintliches Einkommen von Kevin Kühnert enthält irreführende Angaben

Abgeordnete erhalten ein sogenannte Abgeordnetenentschädigung, damit sie ohne finanzielle Beeinflussung ihr Amt ausüben können. Die Höhe dieser Entschädigung sorgt regelmäßig für Diskussionen und Kritik. Doch nicht immer werden die Diäten korrekt dargestellt. Zurzeit heißt es in sozialen Medien: «Ohne jegliche Qualifikation, Ausbildung oder Kompetenz kassiert Kühnert 24.317,18 Euro pro Monat, also rund 13.000 Euro nach Steuern und Abgaben!» Bekommt Kühnert tatsächlich diese Summe?

Bewertung

Die Zahlen sind irreführend. Der SPD-Politiker Kevin Kühnert erhält wie alle Bundestagsabgeordneten eine Abgeordnetenentschädigung von 10 591,70 Euro monatlich sowie von der SPD ein Gehalt als Generalsekretär von 9000 Euro monatlich, also rund 19 591 Euro. Die sogenannte Kostenpauschale, die irreführend noch dazugerechnet wurde, ist für Kosten wie Miete des Wahlkreisbüros gedacht und unterliegt zudem keiner Steuer.

Fakten

Wer Abgeordneter im Deutschen Bundestag ist, erhält dafür eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung. Diese Bezüge sollen die politische Unabhängigkeit der Mandatsträger ermöglichen. So ist es auch in Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes festgehalten: «Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.» Der Gedanke dahinter: Erhielten sie keine oder nur kleine Diäten erhalten, würde das Abgeordnete empfänglicher für Bestechungen oder gekaufte Stimmen machen.

Die Höhe der Bezüge soll sich an der Belastung und Verantwortung vergleichbarer öffentlicher Amtsinhaber orientieren. Deshalb sind sie ungefähr so hoch wie jene eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Zurzeit beträgt die Abgeordnetenentschädigung, die der SPD-Politiker Kevin Kühnert und alle anderen Mitglieder des Bundestags erhalten, 10 591,70 Euro monatlich. Sie unterliegt der Einkommenssteuer.

Nach eigenen Angaben auf seiner Abgeordnetenseite bekommt Kühnert außerdem ein Gehalt von 9000 Euro brutto monatlich von der SPD für seine Tätigkeit als Generalsekretär. Diesen Posten hat er seit Dezember 2021 inne, zwei Monate nachdem er Abgeordneter wurde. Somit kommt Kühnert – gerechnet anhand der öffentlich bekannten Bezüge – auf 19 591,70 brutto monatlich. Ein Sprecher von Kühnert bestätigte die Korrektheit der Angaben auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

In Postings wird die Kostenpauschale dazugerechnet

Hier noch die sogenannte Kostenpauschale dazuzurechnen, wie es in Beiträgen in sozialen Medien passiert, die auf rund 24 000 Euro kommen, ist irreführend. Denn sie hat einen festgelegten Zweck: Die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete beträgt derzeit 4725,48 Euro und ist für Ausgaben gedacht, die einem Abgeordneten bei der Ausübung des Mandats entstehen.

Dazu gehört etwa die Miete oder Ausstattung für ein Wahlkreisbüro, die Wahlkreisbetreuung etwa durch Veranstaltungen oder die Ausgaben für einen Zweitwohnsitz in Berlin, falls der Wahlkreis woanders liegt. Kevin Kühnert betreibt etwa ein Wahlkreisbüro in seinem Wahlbezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg. Nach Angaben eines Sprechers von Kühnert, werde dafür auch die Kostenpauschale verwendet: «Ausgabenposten für diese Pauschale sind u.a. die Miete des Wahlkreisbüros, die Ausstattung des Wahlkreisbüros, Nebenkosten, Öffentlichkeitsarbeit, sächliche Ausstattung usw.»

Die Kostenpauschale kann zudem gekürzt werden. Wenn sich ein Mitglied des Bundestages nicht in die Anwesenheitsliste der Sitzungen einträgt, so werden ihm 100 Euro von der Kostenpauschale abgezogen oder sogar 200 Euro bei unentschuldigtem Fehlen.

Kostenpauschale wird nicht versteuert

Da die Pauschale steuerfrei ist, ergibt es zudem rechnerisch keinen Sinn, sie für eine Aufstellung einzubeziehen, in der aus einem Brutto-Einkommen ein Netto-Einkommen geschätzt wird, wie es in den irreführenden Beiträgen in sozialen Medien der Fall ist.

In einem weiteren Blogbeitrag wird zum monatlichen Einkommen des SPD-Abgeordneten Kevin Kühnert eine Hochrechnung erstellt, wie viel er in einer ganzen Legislaturperiode, also in vier Jahren verdient. Das ist Spekulation. Auch hier ist irreführend die Kostenpauschale erhalten ohne dass erwähnt wird, dass diese zweckgebunden etwa für Büromieten gedacht ist.

(Stand: 28.9.2023)

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Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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