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Viele Weihnachtsmärkte haben bis 21 Uhr geöffnet

Blinkende Lichter, Tannenbäume und Glühwein: Das alles soll es laut einem Video auf Tiktok ab diesem Jahr nur noch verkürzt geben. Es wird behauptet, dass Weihnachtsmärkte seit Ende November deutschlandweit um 18 Uhr schließen müssten. Wer sich nicht daran halte, riskiere hohe Geldstrafen. Grund für diese Änderung sei das neue «Ruhezeitgesetz». Was hat es damit auf sich?

Bewertung

Viele Weihnachtsmärkte haben aktuell länger als bis 18 Uhr geöffnet. Es gibt bisher kein einheitliches Ruhezeitgesetz und es wurde auch kein neues Gesetz eingeführt.

Fakten

Es finden sich keine Hinweise darauf, dass Weihnachtsmärkte aktuell flächendeckend um 18 Uhr schließen. Der Nürnberger Christkindlesmarkt – einer der bekanntesten und beliebtesten Weihnachtsmärkte in Deutschland – hat laut seiner Website aktuell sieben Tage die Woche bis 21 Uhr geöffnet.

Gleiches gilt für den Dresdner Striezelmarkt. Der Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz in Berlin und an mehreren Wochentagen auch der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom haben sogar eine Stunde länger geöffnet.

Kein einheitliches Gesetz

Zudem gibt es kein bundesweit gültiges «Ruhezeitgesetz». Auch eine Internetsuche nach einem neuen Ruhezeitgesetz bringt keine entsprechenden Ergebnisse. Ruhezeiten ergeben sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen – je nach Bundesland, Gemeinde oder Hausordnung. Üblicherweise gelten Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr.

Sogenannte Landes-Immissionsschutzgesetze – also Gesetze, die den Schutz vor Lärm und anderen Umwelteinwirkungen in der Stadt regeln – enthalten häufig Paragrafen für Sonderveranstaltungen. So brauchen Veranstaltungen im Freien beispielsweise eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Die Behörde kann dabei von den Lärmschutzvorgaben abweichen und zum Beispiel verlängerte Öffnungszeiten erlauben. Somit können Weihnachtsmärkte theoretisch über die gesetzliche Ruhezeit hinaus geöffnet sein.

Zu Weihnachtsmärkten kursieren immer wieder falsche Informationen im Netz.

(Stand: 4.12.2025)

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Gesellschaft, Verbraucher

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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