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Wahlzettel mit abgeschnittener Ecke sind gültig

Bei fast jeder Wahl in Deutschland gibt es Irritationen über Stimmzettel, bei denen die obere rechte Ecke abgeschnitten ist. Ist das Wahlbetrug, wie in sozialen Medien vermutet wird?

Bewertung

Das ist falsch. Stimmzettel mit einer abgeschnittenen Ecke oben rechts sind eine Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie können an dieser Stelle eine Schablone anlegen. Das steht so auch in der Bundeswahlordnung.

Fakten

Die Bundeswahlleiterin hat bereits vor der jüngsten Bundestagswahl eine Liste über verbreitete Fakes in sozialen Medien veröffentlicht. Zu diesen Falschbehauptungen gehöre auch die Aussage: «Stimmzettel, bei denen die rechte obere Ecke gelocht ist oder fehlt, werden aussortiert oder sind ungültig.» Es handelt sich also um ein bereits bekanntes Narrativ, um Wahlbetrug zu unterstellen.

Dazu schreibt die Bundeswahlleiterin: «Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten (§ 45 Absatz 2 BWO).» Dies stelle keinen Fehler dar. «Es ist eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte. Mithilfe einer eigens dafür angefertigten Stimmzettelschablone können Betroffene somit selbstständig und geheim wählen.» Stimmzettelschablonen würden vor einer Wahl kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ausgegeben.

Die Bundeswahlordnung regelt in Paragraf 39, wann ein Stimmzettel ungültig ist und nicht mitgezählt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er nicht amtlich hergestellt ist, zu viele Kreuze enthält oder den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt.

Gegenteilige Falschinformationen über Löcher und Ecken an Stimmzetteln kursieren jedoch immer wieder und ziehen Faktenchecks nach sich.

(Stand: 24.2.2024)

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Wahlen, Bundestagswahl 2025, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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