Bewertung
Die Behauptung ist falsch: Die Wasserversorgung für private Haushalte wird nicht rationiert – weder von der UN noch vom WEF. Der UN-Wassergipfel in New York endete ohne konkrete Beschlüsse, sondern mit einer Reihe von Selbstverpflichtungen.
Fakten
Das Thema Wasser war vor Kurzem tatsächlich Gegenstand einer Veranstaltung in New York: Die UN hat am vom 22. bis 24. März die UN-Wasserkonferenz 2023 abgehalten.
Im Fokus der Konferenz, an der online und im UN-Hauptquartier insgesamt rund 10 000 Menschen teilgenommen haben, stand demnach das sogenannte «Entwicklungsziel 6». Demnach will die UN den Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle Menschen weltweit erreichen. Das Ziel gehört zu den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung – auch Sustainable Development Goals (SDGs) genannt. Diese Ziele haben sich die UN-Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2030 gesetzt.
Auf der Wasserkonferenz wurde darüber gesprochen, wie das sechste Ziel erreicht werden könnte. Allerdings: Die Konferenz endete ohne konkrete, rechtlich bindende Beschlüsse. Ein «ausgehandeltes Ergebnisdokument» war auch nicht das Ziel, heißt es zur zweiten Frage unter «FAQ».
Vielmehr wurde als Ergebnis des Zusammentreffens ein Wasser-Aktionsplan präsentiert. Dieser umfasst laut der UN über 700 freiwillige Absichtserklärungen von Mitgliedsstaaten und privaten Akteuren. Zu diesen Selbstverpflichtungen gehören unter anderem Pläne für den Ausbau von Wasser-Infrastruktur, die Finanzierung großer Wasser- und Abwasserprojekte in der Pazifikregion und in Afrika sowie Maßnahmen, um vor allem bei der Lebensmittelproduktion den Verbrauch von Wasser zu verringern. Zu einer angeblich weltweiten Rationierung der Wasserversorgung lassen sich jedoch keine Erklärungen finden.
Die Behauptung, die UN und das WEF hätten den Regierungen befohlen, die Wasserversorgung zu rationieren, ist also falsch. Auch wenn das WEF in einem Artikel auf die UN-Wasserkonferenz hingewiesen hat, handelte es sich um eine Veranstaltung der Vereinten Nationen.
Ungewiss bleibt außerdem, inwieweit diese Absichtserklärungen auch in die Praxis umgesetzt werden. So wurde in dem auf UN-Fragen spezialisierten Earth Negotiations Bulletin darüber diskutiert, ob der Verzicht auf bindende Verpflichtungen klug gewesen sei. Auch in Medienberichten gab es Stimmen, die die Freiwilligkeit der Erklärungen kritisierten.
(Stand: 18.4.2023)