Auf Tiktok schreibt dazu ein User in einem Post: «Die neue Wehrpflicht bricht den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Die Regelungen zur Wiedervereinigung sind damit obsolet.». Auch auf der Plattform X finden sich ähnliche Behauptungen. Verstößt die Bundesregierung mit dem neuen Wehrdienst und ihren Zielen gegen einen alten Vertrag?
Bewertung
Das ist falsch. Deutschland ist nach Einschätzung von Experten durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht verpflichtet, die Personalstärke der Bundeswehr dauerhaft zu beschränken.
Fakten
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist ein Schlüsseldokument der Deutschen Wiedervereinigung. 1990 regelten Vertreter aus DDR und BRD sowie die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, Großbritannien, die USA, Frankreich und Russland, darin die Souveränität Deutschlands. Unter anderem wurde in diesem Vertrag der Abzug sowjetischer Truppen aus Ostdeutschland geregelt. Außerdem verpflichtete sich Deutschland in Artikel 3, seine Streitkräfte auf maximal 370.000 Soldatinnen und Soldaten zu begrenzen.
Mit ihrem angestrebten Ziel von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten verstößt die Bundesregierung aber nicht gegen diese Obergrenze. Denn im Zwei-plus-Vier-Vertrag sind nur aktive Soldatinnen und Soldaten gemeint, wie die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ausführen.
Auch Bernhard Blumenau, Professor für Internationale Geschichte und Politik, schließt sich dieser Einschätzung an. Er bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass man Reservisten nicht zu den aktiven Soldaten zählen würde.
Würde man die Reservisten mit einbeziehen, ergänzte Blumenau, hätte Deutschland die Zahl von 370.000 Soldaten vermutlich bereits bis in die 2000er Jahre überschritten, da die Bundeswehr damals über mehr als 300.000 aktive Soldaten verfügte.
Konsequenzen bleiben fraglich
Weiter erklärte Blumenau, dass eine Überschreitung der 370.000 aktiven Soldaten auch nicht automatisch einen Vertragsbruch darstellen würde. Er schätzt Artikel 3 Absatz 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrags als eine politische Absichtserklärung und nicht als völkerrechtlich verbindliche Norm ein.
Diese Erklärung entstand damals in Vorbereitung auf den KSE-Vertrag, einem Vertrag zur Abrüstung und Rüstungskontrolle. Die Bundesregierung hat den Vertrag jedoch nach dem russischen Austritt im November 2023 suspendiert. Daher hält Blumenau die Beschränkung von 370.000 Soldaten für die deutsche Bundeswehr für inzwischen obsolet. Auch die Wissenschaftlichen Dienste kamen 2024 zu der Einschätzung, dass es fraglich sei, ob ein Vertragsbruch überhaupt Konsequenzen nach sich ziehe.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verbreiten sich immer wieder Behauptungen über eine Verletzung oder Auflösung des Zwei-plus-Vier-Vertrags.
(Stand: 17.11.2025)
