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Es liegt kein Rechenfehler vor. Der Wortlaut der rechtlich bindenden Verordnung wurde umgesetzt.
Fakten
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner zurück. «Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt», teilte eine DRV-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Berechnung entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung.
Was sagt diese Verordnung genau?
Zum 1. Januar 2025 stieg nach der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung der Bundesregierung der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent des Einkommens. Damit müssen auch Rentnerinnen und Rentner, die in der Pflegeversicherung pflichtversichert sind, höhere Beiträge zahlen.
Der Beschluss von Ende Dezember 2024 sei aber für die Rentenversicherung nicht kurzfristig bereits zur Januar-Zahlung umsetzbar gewesen, wie die Sprecherin sagte.
Deshalb hat die Bundesregierung eine Pauschallösung vorgesehen: In der Verordnung heißt es, dass für Rentnerinnen und Rentner im ersten halben Jahr 2025 (Januar bis Juni) zunächst kein Erhöhung vorgesehen ist – also 3,4 Prozent weiter gelten. Rückwirkend sollte im Juli der dann auf 3,6 Prozent erhöhte Beitrag als Ausgleich einmalig um weitere 1,2 Punkte (6 Monate á 0,2 Punkte) auf 4,8 Prozent erhöht werden. Ab August gelten auch hier wieder 3,6 Prozent Beitragssatz.
Gleichzeitig ab Juli Rentenerhöhung
Woran sich die Kritik stößt: Der einmalige Beitrag von 4,8 Prozent fiel mit der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent ab Juli 2025 zusammen. Stimmen etwa der Linken bemängelten schon vor Wochen, der Beitrag bemesse sich an der erhöhten Juli-Rente und nicht an der Rente, die die Menschen von Januar bis Juni erhalten hätten.
Die DRV spricht dabei von einer «geringen Abweichung»: Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro liege der Unterschied einmalig für alle betroffenen Monate bei 45 Cent.
(Stand: 11.8.2025)