Bewertung
Die Weihnachtsbeleuchtung darf auch nach 22 Uhr brennen, ein Verbot gibt es nicht.
Fakten
Sucht man auf der Website des Bundesumweltministerium nach Gesetzen, Vorschriften oder Vereinbarungen zu einer Einschränkung der Weihnachtsbeleuchtung ergeben sich keine Treffer. Aus Ministeriumskreisen hieß es auf Anfrage, es sei kein Bundesgesetz oder eine Landes- beziehungsweise Regionalregelung dieser Art bekannt.
Ein echtes Statement des Bundeskanzlers?
Am Anfang des Tiktok-Videos wird ein vermeintlicher Ausschnitt einer Rede von Bundeskanzler Merz gezeigt. Dort soll er – angeblich im Kontext des Verbots – gesagt haben: «Die Maßnahme richtet sich nicht gegen die Tradition, sondern dient der Energiesicherheit Deutschlands».
Allerdings bleibt zweifelhaft, ob die Video-Sequenz von Merz überhaupt echt ist. Bei einer Online-Suche sowie einer Stichwortsuche seiner Reden aus diesem Jahr lässt sich das Zitat nicht finden. Dementsprechend könnte das Video auch von einer Künstlichen Intelliugenz (KI) generiert oder bearbeitet worden sein. Selbst wenn Merz die Aussage getätigt hätte, lässt sie sich nicht eindeutig auf den behaupteten Kontext beziehen.
(Stand: 16.12.2025)
