Bewertung
Der Impfstoff von Astrazeneca ist seit Mai 2024 in der EU nicht mehr zugelassen. Das Zulassungsende erfolgte jedoch auf Antrag des Herstellers selbst. Im Rahmen eines britischen Gerichtsverfahrens räumte Astrazeneca ein, dass in sehr seltenen Fällen eine Hirnvenenthrombose als Nebenwirkung auftreten kann.
Fakten
Am 27. März 2024 zog die EU-Kommission die Zulassung von Vaxzevria, dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca, zurück. Dies geschah auf Antrag des Unternehmens. Die Entscheidung trat am 7. Mai 2024 in Kraft und gilt seitdem EU-weit.
Laut Medienberichten erklärte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung, dass der Rückzug nicht auf Sicherheits- oder Wirksamkeitsbedenken zurückzuführen sei. Astrazeneca selbst bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend gewesen seien: Die Nachfrage nach dem Impfstoff war stark gesunken, während das Aufrechterhalten der Zulassung mit Kosten verbunden ist.
Impfnebenwirkung wohl Grund für geringe Nachfrage
Vaxzevria erhielt Ende Januar 2021 als dritter Covid-19-Impfstoff eine bedingte Zulassung durch die EU-Kommission. Bereits wenige Wochen später setzten Deutschland und andere europäische Länder die Impfungen vorübergehend aus – Grund waren Berichte über Hirnvenenthrombosen. Dabei handelt es sich um Blutgerinnsel in den Hirnvenen, die Schlaganfälle verursachen können.
Am 7. April 2021 bestätigte die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) einen möglichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Auftreten solcher Thrombosen. Die EMA betonte jedoch, der Nutzen des Impfstoffs überwiege das Risiko deutlich. Eine uneingeschränkte Empfehlung des Impfstoffs blieb daher bis 2024 bestehen.
In Deutschland wurde Vaxzevria bereits seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr verimpft – ebenfalls wegen gesunkener Nachfrage.
Rechtsstreit um Schadenersatz
In Großbritannien läuft derzeit eine Sammelklage wegen möglicher Impfschäden gegen Astrazeneca. Laut der Kanzlei, die die Kläger vertritt, zielt die Klage nicht darauf ab, Impfungen grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr soll sie klären, ob der Impfstoff weniger sicher war, als die Kläger erwarten durften, weshalb ihnen höhere Entschädigungen zustehen könnten.
Wie unter anderem der Telegraph berichtet, habe Astrazeneca in Gerichtsdokumenten erstmals eingeräumt, dass der Impfstoff in sehr seltenen Fällen Hirnvenenthrombosen auslösen könne.
Laut einem Correctiv-Faktencheck widerspricht das Unternehmen jedoch der Darstellung. Bereits in einer Pressemitteilung aus dem März 2021 wurde diese mögliche Nebenwirkung genannt – allerdings ohne die Annahme eines gesicherten Kausalzusammenhangs, da zu diesem Zeitpunkt noch zu wenige Fälle bekannt waren.
(Stand: 18.6.2025)