Die Behauptung ist falsch. Tatsächlich sind mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger deutsche Staatsbürger, mehr als ein Drittel sind Deutsche ohne Migrationshintergrund.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist das Dokument «Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III» frei zugänglich. Dort listet die Behörde – mit aktuellstem Stand von April 2025 – detailliert auf, wie viele Personen in Deutschland als «erwerbsfähige Leistungsberechtigte» mit und ohne Migrationshintergrund gelistet werden.
Die Daten basieren nach Angaben der BA auf freiwilligen Befragungen, weshalb sie von der Realität etwas abweichen können. Der Statistik ist zu entnehmen, dass zum genannten Stand 3.945.524 Menschen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelistet wurden (Tabelle 3.3). Knapp 1,4 Millionen Personen, oder 36,3 Prozent, sind demnach Deutsche ohne Migrationshintergrund.
In der Statistik wird bei Deutschen mit Migrationshintergrund zwischen denen mit und ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden. Daraus summiert sich anteilig 14,9 Prozent an deutschen Bürgergeldempfängern mit Migrationshintergrund. Dazu zählen zum Beispiel auch in Deutschland geborene Menschen, deren Mutter etwa in Österreich oder deren Vater in den Niederlanden geboren wurden.
Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund zusammen machen 51,2 Prozent der Leistungsempfänger aus. Das Sharepic mit dem Tortendiagramm gibt zwar die Bundesagentur für Arbeit als Quelle an, doch die behauptete Zahl von 17,4 Prozent findet sich in deren Angaben nirgends.
Möglicherweise wurden hier die Prozentzahlen von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund und von Spätaussiedlern zusammengerechnet – das ergibt ungefähr 17,5 Prozent. Dies gibt dann aber nicht den Anteil der Deutschen ohne Migrationshintergrund wieder, der ja bei über 36 Prozent liegt. Außerdem sind die Spätaussiedler eine Untergruppe der Deutschen mit Migrationshintergrund, können also nicht einfach dazugezählt werden.
Zu beachten ist auch, dass viele Betroffene – unabhängig von einem Migrationshintergrund – durchaus einer Arbeit nachgehen, aber so gering bezahlt werden, dass ihr Gehalt mit Bürgergeld aufgestockt wird. Das sind Hunderttausende Menschen, wie der «Südkurier» berichtete. Zu den Leistungsberechtigten können ebenfalls Geflüchtete zählen, die noch auf eine Arbeitserlaubnis warten.
(Stand: 22.7.2025)