Es finden sich weder Belege für ein derartiges Vorhaben noch für die behauptete Kritik. Das Innenministerium teilt mit, dass es solche Pläne nicht gibt.
In dem Video heißt es, Menschenrechtsorganisationen hätten das Vorhaben kritisiert, doch wer nach solche Statements sucht, wird nicht fündig. Ein solcher Plan würde eine breite Debatte auslösen – die es jedoch nicht gibt. Das zeigt, dass der Nachricht kein Glaube geschenkt werden sollte.
Auch ist keine konkrete Quelle angegeben, woher die angebliche Information stammt. Es heißt, es habe ein «Leak» gegeben, Details dazu fehlen jedoch. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage schriftlich mit: «Es gibt kein im BMI bekanntes Vorhaben dazu.»
In den vergangenen Jahrzehnten war das Tragen von Kopftüchern in unterschiedlichen Kontexten immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof. Dabei ging es um das Tragen in bestimmten öffentlichen Situationen, etwa in der Verwaltung oder an der Schule, und inwiefern dort ein Kopftuchverbot rechtmäßig wäre.
Ein generelles Verbot hingegen wäre verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erläutern die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, «da das Tragen einer Verschleierung – soweit sie aus religiösen Motiven erfolgt –, von der in Artikel 4 Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit geschützt ist.»
(Stand: 23.7.2025)
