Im Vorfeld der Europawahl lassen sich im Netz viele Mythen und Falschaussagen zu Stimmzetteln finden. Der AFP-Faktencheck hat zwei dieser Fake News analysiert. Zusätzlich gibt der Berliner Bezirkswahlleiter Rolfdieter Bohm Antworten auf die Frage, was mit dem Wahlzettel erlaubt ist.
- Wo das Kreuz setzen?
In sozialen Netzwerken wird ein Bild geteilt, das dazu aufruft, sein Kreuz richtig zu setzen. Angeblich würde ein Wahlzettel ungültig, wenn das Kreuz über den dafür vorgesehenen Kreis hinaus gehe (hier der AFP Faktencheck).
Rolfdieter Bohm, Bezirkswahlleiter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg: „Es muss klar sein, welcher Wahlvorschlag angekreuzt sein soll. Also ob ich das Kreuz jetzt in diesem Kreischen mache oder vorne bei der Kurzbezeichnung, ist im Prinzip egal.“
- Ecke ab oder Loch im Stimmzettel
Ein anderes Bild zeigt einen Stimmzettel mit Lochung in der rechten oberen Ecke. Angeblich würden so Wahlbriefunterlagen vorab ungültig gemacht. Tatsächlich können Markierungen, wie die abgeschnittene Ecke des Europawahlzettels, Menschen mit Sehbehinderung dabei helfen, eine Schablone zum Ankreuzen anzulegen. Die Markierung, ob Lochung oder Ecke, macht den Wahlzettel also nicht ungültig (hier der AFP Faktencheck).
Rolfdieter Bohm: „Wenn es ein Loch irgendwo am Rand ist, spielt keine Rolle. Und wenn das mal gefaltet ist, irgendwie eine Ecke fehlt, macht den Stimmzettel nicht ungültig.“
- Was macht den Wahlzettel ungültig?
Rolfdieter Bohm:
„Was ungültig macht, sind irgendwelche Kommentare, Anmerkungen, wenn man was drauf schreibt. Von wegen „finde ich blöd“ oder „finde ich toll“ oder sonst irgendwas. Das es kann den Stimmzettel ungültig machen.“
Außerdem muss der Wählerwille klar erkennbar sein. Uneindeutige Zeichen wie Smiley-Gesichter oder ähnliches sind unzulässig. Genauso wie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni statt. Bis zum 7. Juni kann noch Briefwahl beantragt werden.
Weitere Faktenchecks rund um die Europawahl sammelt AFP hier.