Bewertung
Die Behauptung ist falsch. Es gibt keine Grundsteuerreform, die eine Erhöhung um 40 Prozent oder staatliche Enteignungen vorsieht.
Fakten
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Behauptungen aus den Facebook-Posts falsch sind.
Die jüngste Grundsteuerreform trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Steuerliche Ungleichbehandlung aufgrund von veralteten Einheitswerten sollten mit einer Neubewertung der Grundbesitzwerte beseitigt werden. Das kann zu Erhöhungen der Steuerbeträge führen – aber eben nicht zu einem pauschalen Beschluss über einen bestimmten Prozentsatz.
Dass Bundeskanzler Merz allein die angebliche Steuererhöhung entschieden hat, ist im deutschen Gesetzgebungsverfahren nicht möglich. Solche Gesetze müssen unter anderem von Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Darf der Staat überhaupt enteignen?
Grundsätzlich sind staatliche Enteignungen zwar möglich, allerdings sind sie vom Grundgesetz streng reglementiert. Dieses schreibt zum Beispiel vor, dass der Staat nur zum Wohl der Allgemeinheit enteignen darf. So etwa zum Bau von Infrastruktur oder Hochwasserschutz. Zahlungsunfähigkeit bei Steuerbeträgen fällt also nicht darunter.
(Stand: 23.12.2025)
