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Grafik nennt alte Zahlen aus Österreich – Asylbewerber erhalten weniger Geld

Über die Höhe staatlicher Unterstützung für Menschen ohne eigenes Einkommen werden im Netz viele falsche Angaben verbreitet. In einer Rechnung wird etwa behauptet, «Asylanten» hätten ein monatliches «Einkommen» von 837 Euro. Da sie kein Geld für Miete, Verpflegung, Kleidung und Handy ausgeben müssten, hätten sie am Monatsende deutlich mehr Geld übrig als ein «Angestellter» mit 1 200 Euro Nettoeinkommen. Warum das nicht haltbar ist.

Bewertung

Die Rechnung beruht auf falschen Annahmen. Zudem sind die Werte veraltet und beziehen sich auf die Mindestsicherung in der österreichischen Hauptstadt Wien – die nur anerkannten Flüchtlingen zusteht, die Asyl erhalten haben.

Fakten

Der Beitrag wird unter anderem von deutschen Usern geteilt, bezieht sich aber auf Österreich. So ist von Ausgaben für die «GIS» die Rede. Das ist die Gesellschaft, die in Österreich die Rundfunkgebühren einzieht.

Die Angabe 837 Euro stammt aus einem mittlerweile veralteten Gesetz, das die Mindestsicherung in Wien im Jahr 2016 regelte. Das haben die österreichischen Faktenprüfer von «Mimikama» recherchiert. Es geht also um Leistungen, die Menschen mit keinem oder geringem Einkommen zustehen (beziehungsweise im Jahr 2016 zustanden).

Flüchtlinge bekommen diese Mindestsicherung nur, wenn sie Asyl erhalten haben. Allerdings gibt es dabei wiederum Einschränkungen: Ab wann sie Mindestsicherung erhalten und in welcher Höhe, ist in den österreichischen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

In Wien betrug die Mindestsicherung im Jahr 2016 genau 837,76 Euro. Darin war ein «Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs» enthalten – die Miete wurde also nicht zusätzlich komplett vom Staat übernommen. Außerdem sollte der Betrag die Ausgaben etwa für Kleidung, Lebensmittel und Körperpflege decken.

Die Leistungen für Asylbewerber sind deutlich geringer als die Sozialleistungen für Österreicher. Wenn Asylbewerber in Sammelunterkünften wohnen, werden sie an deren Träger gezahlt. Die Behauptung, anerkannten Flüchtlingen würden zusätzlich zu den (damals) 837 Euro Mindestsicherung die Kosten für Kleidung, Essen und die Wohnung erstattet, ist also falsch.

Auch in Deutschland erhalten Asylbewerber weniger Leistungen als anerkannte Flüchtlinge oder Sozialhilfeempfänger. Wenn Asylbewerber in Sammelunterkünften untergebracht sind, bekommen sie vorrangig Sachleistungen. Leben sie in einer Wohnung, erhalten sie in der Regel Geld. Laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt es dann zurzeit maximal 204 Euro für den notwendigen Bedarf (Ernährung und Kleidung) und maximal 163 Euro für notwendigen persönlichen Bedarf (ÖPNV, Telefon und Hygieneartikel). Insgesamt fließen also maximal 367 Euro.

Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten werden die Leistungssätze so berechnet wie bei der Sozialhilfe. Flüchtlinge erhalten diese ab ihrer Asylanerkennung. Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt aktuell 449 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Am 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld Hartz IV ab. Dann erhalten Alleinstehende einen Regelsatz von 502 Euro.

Bei den Wohnkosten gelten je nach Stadt oder Kommune unterschiedliche Höchstmieten, die von den Behörden übernommen werden. Beispiel Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen: Bei einem Ein-Personen-Haushalt gilt hier als Richtwert je nach Wohnort bruttokalt zwischen 404 und 440 Euro und bei einem Fünf-Personen-Haushalt zwischen rund 813 und 865 Euro.

(Stand: 12.12.2022)

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Politik, Gesellschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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