Doch in den sozialen Medien wird die Zahl angezweifelt. In einem Video heißt es, es handele sich nur um das Ergebnis einer nicht-repräsentativen Befragung. Aussagekräftiger seien andere Zahlen der Bundesagentur, wonach angeblich nur 47 Prozent der seit dem Jahr 2015 gekommenen Menschen eine Beschäftigung haben. Was stimmt?
Bewertung
Die Methodik des IAB wird verzerrt dargestellt. Für die Analyse wurden nach Angaben der Autoren Ergebnisse einer jährlichen Längsschnittbefragung verwendet. Diese wird gemeinsam unter anderem mit dem Sozio-oekonomischen Panel durchgeführt, der größten derartigen Studie in Deutschland. Zudem sei die Befragung mit Sozialversicherungsdaten der Bundesagentur verknüpft worden. Die anderen im Video genannten Zahlen der BA beziehen sich auf einen anderen Zeitraum und berücksichtigen nur acht Asyl-Herkunftsländer.
Fakten
In dem Video werden zwei Erhebungen gegenübergestellt, die unterschiedliche Methodiken haben und auch unterschiedliche Gruppen beschreiben. Die IAB-Analyse konzentriert sich auf Menschen, die im Jahr 2015 in Deutschland angekommen sind, oder konkreter: die 2015 hierzulande Schutz gesucht haben, also vor allem Asylbewerber. In dem Bericht werden die Begriffe «Schutzsuchende» und «Geflüchtete» synonym verwendet.
Seit 2015 gibt es eine jährliche Befragung von Menschen aus dieser Gruppe. Sie wird vom IAB zusammen mit dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) durchgeführt. Letzteres ist eine repräsentative Längsschnittstudie zur Bevölkerung in Deutschland, unter anderem zu Arbeit, Gesundheit, und weiteren Lebensumständen der deutschen Wohnbevölkerung. Nach DIW-Angaben handelt es sich um eine der größten Panelstudien weltweit. Ihre Ergebnisse werden von Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen verwendet.
Vergleichsweise große Stichprobe
Der IAB-Bericht verweist in der Erläuterung der Methodik und der Datenbasis auf das Sozio-oekonomische Panel. Außerdem, so heißt es dort, seien, sofern die Befragten zugestimmt haben, Sozialversicherungsdaten der Bundesagentur für Arbeit verwendet worden – unter anderem «tagesgenaue Informationen über die abhängige Beschäftigung» der Menschen.
Nicht genannt wird in der Erläuterung, wie viele Menschen befragt wurden. Die «Welt» schreibt unter Berufung auf Studienautor Herbert Brücker, dass in der jüngsten Befragungsrunde (laut Bericht im zweiten Halbjahr 2023) 3902 Personen teilgenommen hätten. 95 Prozent davon seien für die Statistik berücksichtigt worden.
Ist diese Stichprobe repräsentativ oder nicht? Zumindest die Zahl der Befragen spricht dafür, denn sie ist vergleichsweise groß. Zum Vergleich: Für Wahlumfragen in Deutschland werden in der Regel etwas mehr als 1000 Wahlberechtigte befragt. Diese Zahl wird dann auf alle Wahlberechtigten, also Millionen Menschen, hochgerechnet. Die Zahl aller 2015 angekommenen Schutzsuchenden lässt sich grob schätzen, etwa mithilfe der Zahl von rund 440.000 Erstanträgen auf Asyl in jenem Jahr.
Beschäftigungsquote der 2015 Angekommenen ist stetig gestiegen
Um repräsentativ zu sein, müssen in Stichproben aber weitere Faktoren wie zum Beispiel die Altersverteilung in der untersuchten Gruppe berücksichtigt werden. Das sozio-oekonomischen Panel erfüllt solche Voraussetzungen. Zur Qualität speziell der Befragung von Geflüchteten durch IAB, SOEP und Bamf haben die Forschenden einen Artikel in einer soziologischen Fachzeitschrift veröffentlicht.
Der IAB-Bericht zur Beschäftigung der 2015 angekommenen Schutzsuchenden nennt selbst Schwächen: So würden nur abhängig Beschäftigte erfasst und keine Selbstständigen. Angaben zum Bildungsstand stünden in hoher Qualität nur durch die Befragung, also nicht durch Daten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Die Zahlen zeigen, dass die Beschäftigungsquote der 2015 zugezogenen Schutzsuchenden kontinuierlich bis auf die erwähnten 64 Prozent gestiegen ist. Sie liegt nun sechs Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Allerdings sind in der Gruppe der Geflüchteten deutlich weniger Menschen über 50 Jahren sowie Frauen in Arbeit als im Bevölkerungsschnitt. Auch beim Verdienst liegt die Gruppe der 2015 nach Deutschland Geflüchteten unter dem Durchschnitt.
BA-Zahlen beschreiben andere Gruppe
Einen anderen methodischen Hintergrund hat die im Video als Gegenbeispiel genannte Beschäftigungsquote, angeblich «die offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit». Es gibt Zahlen der BA und es stimmt, dass diese nicht auf einer Befragung beruht, sondern auf Daten aus dem Ausländerzentralregister. Korrekt ist auch, dass hier nicht nur das Jahr 2015 berücksichtigt wird, sondern auch die Folgejahre. Damit beschreiben sie eine andere Gruppe.
Es gibt weitere Einschränkungen: Die Daten umfassen nur Menschen aus den acht nichteuropäischen Ländern, aus denen die meisten Asylbewerber stammen. Das sind in alphabetischer Reihenfolge Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Die Beschäftigungsquote liegt bei 41 Prozent, unter Berücksichtigung von geringfügig Beschäftigen bei 47,6 Prozent. Nicht erwähnt wird im Video, dass die Quote seit Jahren steigt. Mitte 2020 lag sie noch bei rund 30 beziehungsweise 35 Prozent.
Dass Beschäftigungsquoten steigen, je länger Menschen in Deutschland sind, zeigen wiederum die IAB-Zahlen sowie ältere Untersuchungen auf Basis der Befragung von IAB, SOEP und Bamf. Folgerichtig ist die Beschäftigungsquote unter Menschen, die seit 2015 in Deutschland Schutz gesucht haben, geringer. Denn zu dieser Gruppe zählen auch Menschen, die erst wenige Jahre im Land sind.
Die Probleme mit dem Bürgergeld-Vergleich
Noch mehr statistische Verwirrung schafft das Video mit dem Verweis auf den Ausländeranteil unter den Bürgergeldbeziehern. Verschiedene Quellen geben ihn mit jeweils knapp unter 50 Prozent an. «Ausländer» ist aber nicht gleichbedeutend mit «im Jahr 2015 angekommene Schutzsuchende» oder «seit dem Jahr 2015 nach Deutschland Geflüchtete». Zu den Ausländern unter den Bürgergeldempfängern zählen zum Beispiel auch Menschen aus anderen EU-Ländern. Asylsuchende wiederum haben erst dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt wurden oder eine Arbeitserlaubnis besitzen. Vorher erhalten sie Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wer Bürgergeld bezieht, ist zudem nicht automatisch ohne Arbeit. Ein Teil der Empfänger sind Menschen, die ihren geringen Lohn mit Bürgergeld aufstocken müssen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
(Stand: 28.8.2025)
