Bewertung
Es gibt keine Hinweise auf einen Haftbefehl gegen Bill Gates. Der Artikel, in dem dies behauptet wird, gibt keine Quellen für die Behauptung an. Gates’ Stiftung dementiert, dass es einen Haftbefehl gegen ihn gibt.
Fakten
Die Behauptung basiert auf einem Artikel, der ursprünglich auf der englischsprachigen Webseite Newspunch veröffentlicht wurde. Die Seite war früher unter dem Namen «YourNewsWire» bekannt. Auf diesen Seiten wurden schon mehrmals Behauptungen aufgestellt, die durch dpa-Faktenchecks (hier und hier) widerlegt wurden. Jedes Mal handelte es sich um verbreitete Falschbehauptungen. Das ist auch hier der Fall.
Der Artikel zitiert einen Richter, es bleibt aber offen, wer dieser Richter sein soll. Der Haftbefehl soll angeblich von einem «Gericht für schwere Straftaten» ausgestellt worden sein. Diese Gerichte gab es früher auf den Philippinen, sind aber seit 2004 abgeschafft. Im philippinischen Rechtssystem gibt es diese sogenannten «Heinous Crimes Courts» also nicht mehr.
Auch einen internationalen Haftbefehl gibt es als formalen Begriff nicht. Der Europäische Haftbefehl gilt nur für Länder innerhalb der EU. Was einem internationalen Haftbefehl am nächsten kommt, ist die Red Notice von Interpol. Das ist eine Aufforderung an die Polizei weltweit, nach einer bestimmten Person zu suchen und sie gegebenenfalls festzunehmen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen bindenden Haftbefehl, da die örtliche Polizei bei dieser Entscheidung an örtliche Gesetze gebunden ist.
In internationalen Medien sind zudem keine weiteren Informationen über diesen angeblichen Haftbefehl zu finden. Auch philippinische Nachrichtenseiten berichten nicht über den Fall. Nach Angaben von Newspunch liege dies daran, dass die Bill & Melinda Gates Foundation angeblich eine «Superverfügung» erlassen hat, die die Medien daran hindere, über den Fall zu berichten.
Auch die Verwendung dieses Begriffs ist falsch. Eine sogenannte «Superverfügung» ist ein Rechtsmittel, das Medien daran hindern kann, über einen Fall zu berichten und so die Privatsphäre eines Angeklagten bis zur Urteilsverkündung zu schützen. Sie kann jedoch nur von einem Richter erlassen werden, niemals von einem Angeklagten selbst.
Selbst wenn ein philippinisches Gericht eine solche einstweilige Verfügung erlassen hätte, würde dies ausländische Medien außerhalb der philippinischen Gerichtsbarkeit nicht unbedingt daran hindern, über den Fall zu berichten. Auch ein Sprecher der Bill & Melinda Gates Foundation bezeichnete die Behauptung auf dpa-Anfrage als Falschinformation.
(Stand: 20.3.2023)