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Kohlensäure bleibt Sprudelgetränken in Europa erhalten

Angebliche Verbote populärer oder alltäglicher Produkte sind eine beliebte Desinformationsmethode, um die Europäische Union in Verruf zu bringen. Aktuell kursiert in sozialen Netzwerken die Behauptung, die EU-Kommission wolle Getränke mit Kohlensäure – zum Beispiel Mineralwasser – verbieten. Doch die Pressemitteilung ist gefälscht.

Bewertung

Die gesamte Behauptung ist falsch. Die angebliche Verordnung EU 25/xx existiert nicht. Die EU-Kommission bestätigte auf Anfrage, dass es keinen derartigen Gesetzesvorschlag gebe.

Fakten

Auf den ersten Blick sieht die Pressemitteilung der EU-Kommission einigermaßen authentisch aus. Oben links prangt das Logo der Brüsseler Behörde, darunter folgen die Überschrift und weitere Details. Die drastische Maßnahme soll angeblich dem Klimaschutz dienen.

Auf den zweiten Blick offenbaren sich aber etliche Einzelheiten, die auf einen Fake schließen lassen. Die genannte Gesetzesvorlage trägt die Bezeichnung «Verordnung EU 25/xx». Diese Verordnung existiert allerdings nicht.

EU-Verordnungen werden nach einem festen Schema benannt. Auf das Kürzel EU folgt das jeweilige Jahr und dann eine durchgehende Zählnummer. Die bekannte Roaming-Verordnung, die Telefongebühren in fremden Mobilfunknetzen – etwa im Urlaub – drastisch gesenkt hat, trägt zum Beispiel die Bezeichnung (EU) 2022/612.

Pressemitteilungen der EU-Kommission sind normalerweise auch ausführlicher. Neben dem eigentlichen Vorschlag enthalten sie Hintergrundinfos, Details zu den nächsten Schritten sowie Kontaktdaten für Presseanfragen. All dies fehlt in der gefälschten Kohlensäure-Mitteilung. Das angebliche Zitat von Klimakommissar Wopke Hoekstra findet sich zudem nirgendwo sonst im Netz.

«Es gibt keine derartige Initiative der EU-Kommission» erklärte ein Sprecher der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Das ist Desinformation.»

Kommission schlägt Gesetze vor

Der EU-Kommission kommt im politischen System der Europäischen Union eine Schlüsselrolle zu. Sie stößt unter anderem Gesetzesvorhaben an und überwacht die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedsstaaten. Im normalen Gesetzgebungsverfahren kann sie allerdings keine Alleingänge unternehmen. Gesetzesbeschlüsse benötigen dabei Mehrheiten im Europaparlament sowie unter den EU-Staaten.

EU-Verordnungen gelten in sämtlichen EU-Staaten gleichermaßen. Im Unterschied dazu haben die Staaten bei EU-Richtlinien mehr Spielraum, um allgemeinere Vorgaben in nationales Recht zu übertragen.

Über EU-Regelungen werden regelmäßig Falschinformationen verbreitet. In einem Faktencheck widerlegte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zum Beispiel vor einiger Zeit die Behauptung, dass Dosen verboten werden sollten.

(Stand: 16.6.2025)

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Politik, Verbraucher, EU

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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