Zwar ist das Video der Familienministerin echt, es wird aber verkürzt und in falschem Kontext verbreitet. Lisa Paus äußerte sich nicht zum DSA, sondern zu Gehsteigbelästigungen.
Fakten
Der gerade mal 18-sekündige Videoschnipsel stammt vom 24. Januar 2024. Lisa Paus gab nach einer Kabinettssitzung ein Statement zur sogenannten Gehsteigbelästigung ab.
Das Bundeskabinett hatte zuvor über einen Gesetzesentwurf beraten, mit dem Frauen effektiver vor Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern geschützt werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass solche Gehsteigbelästigungen als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und mit bis zu 5000 Euro bestraft werden können.
Ohne diesen Kontext hat es den Anschein, als ob Lisa Paus in dem Videoclip über jegliche belästigende Meinungsäußerungen spricht. Tatsächlich fehlen aber mehr als drei Minuten des Statements.
Video hat nichts mit eingeblendetem Artikel zu tun
Auch die Überschrift des unter dem Video eingeblendeten Artikels ist irreführend: «Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr». Sie stammt aus der «Berliner Zeitung», ebenfalls von Januar 2024. Darin geht es um das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Es legt strengere Regeln für Online-Plattformen und Suchmaschinen fest.
In dem verkürzten Clip wird nach acht Sekunden für einen kurzen Augenblick «Google: DSA» eingeblendet. Das verstärkt den Eindruck, es gehe in Paus‘ Statement um das EU-Gesetz.
Und noch etwas stimmt nicht: Eine «falsche Meinungsäußerung», wie es über dem Video heißt, gibt es nicht. Meinungen sind nicht richtig oder falsch, sondern persönliche Ansichten oder Überzeugungen. Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes seit 75 Jahren fest verankert.
Davon zu unterscheiden sind Tatsachenbehauptungen. Äußerungen also, die verifizierbar oder falsifizierbar sind. Falsche Tatsachenbehauptungen können strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen haben.
(Stand: 23.5.2024)