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Das ist falsch. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit sind 52,8 Prozent der Bürgergeldempfänger deutsche Staatsangehörige.
Fakten
Es ist gewissermaßen umgekehrt. In dem Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt, schreibt die «Bild»-Zeitung: «Während 5,3 Prozent der Deutschen im März 2023 Bürgergeld erhielten, waren es 65,6 Prozent der Ukrainer in Deutschland, 55,1 Prozent der Syrer, 47,1 Prozent der Afghanen, 41,7 Prozent der Iraker und 16,2 Prozent der Türken.» Von allen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehen demnach also 5,3 Prozent Bürgergeld.
Die Deutsche Presse-Agentur hatte eine Grafik mit diesen Zahlenangaben an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) geschickt. In der Antwort schrieb eine Sprecherin, dies seien «die Anteile der Menschen in der Bevölkerung, die zur Existenzsicherung auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II angewiesen sind».
Die entsprechenden Zahlen für die Rechnung stehen der Auskunft zufolge im «Migrationsmonitor» der BA. Entsprechend teilte die Bundesanstalt mit, tatsächlich seien etwas mehr als die Hälfte, nämlich 52,8 Prozent der Bürgergeldempfänger Deutsche. 12,9 Prozent sind Ukrainer, 9,1 Prozent Syrer.
Das schrieb in einem anderen Absatz auch die «Bild»-Zeitung – mit einer Abweichung von 0,1 Prozentpunkten: «2,9 Millionen von ihnen sind deutsche Staatsbürger (52,9 Prozent)»
Die BA teilte außerdem mit, es sei zu beachten, dass der hohe Anteil der Ukrainer sich auch dadurch erkläre, dass diese «erst vor nicht allzu langer Zeit vor dem Krieg geflüchtet sind und daher erst ganz am Anfang der Arbeitsmarktintegration stehen».
(Stand: 10.8.2023)