Es handelt sich um zwei verschiedene Gerichtsverfahren. Die Klage der «New York Times» richtet sich gegen die Europäische Kommission. Die Klage gegen von der Leyen stammte von einem belgischen Unternehmer. Auch in der deutschen Presse wurde über beide Fälle berichtet.
Fakten
Über eine Internetsuche nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der «New York Times» und Ursula von der Leyen findet sich Berichterstattung verschiedener deutscher Medien, darunter in der «taz» oder der «Berliner Zeitung».
Dort ist zu lesen, dass es um eine Klage der US-amerikanischen Tageszeitung gegen die EU-Kommission geht, deren Präsidentin von der Leyen seit 2019 ist. Nach dem Kauf des Covid-19-Impfstoffes von Pfizer/Biontech für die Europäische Union im Jahr 2021 hatte die «New York Times» berichtet, dass von der Leyen die Vereinbarung wohl über Kurznachrichten getroffen hatte.
Auf Anfrage hatte die Europäische Kommission diesen Austausch im Anschluss nicht offengelegt, woraufhin die Zeitung Ende Januar 2023 Klage beim Gericht der Europäischen Union einreichte. Diese richtet sich allerdings an die Europäische Kommission – nicht direkt an deren Präsidentin. Ziel ist aber, Zugang zu den Nachrichten zwischen von der Leyen und dem Geschäftsführer von Pfizer, Albert Bourla, zu erhalten.
So stützt sich die Klage darauf, dass die Kommission gemäß einer EG-Verordnung eigentlich verpflichtet gewesen sei, Zugang zu allen Dokumenten in diesen Sachverhalt zu gewähren, egal ob «auf Papier oder in elektronischer Form». Außerdem sei gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und die Begründungspflicht verstoßen worden. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus (Stand: April 2024).
Das andere Gerichtsverfahren
An dem Vorgang um die Beschaffung der Corona-Impfstoffe störten sich aber nicht nur Journalisten. Im April 2023 stellte ein Geschäftsmann in der belgischen Provinz Lüttich Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen: Wegen «Amts- und Titelanmaßung», «Vernichtung öffentlicher Dokumente» und «illegaler Interessenvertretung und Korruption», wie das Nachrichtenmagazin «Le Vif» zuerst berichtete.
Auch hierzulande war über die Klage aus Belgien zu lesen. So zum Beispiel mehrfach in der «taz», in der «Berliner Zeitung» oder der Regionalzeitung «Nordkurier». Als der Geschäftsmann zusätzlich vor dem EuGh auf Schadensersatz und die einstweilige Suspendierung aller Kommissionsmitglieder klagte, widmete sich zudem eine «Plusminus»-Sendung der ARD dem gesamten Thema.
Die Klagen des Belgiers vor dem EuGh wurden abgewiesen. Damit ist die Sache aber nicht zwangsläufig vom Tisch: Laut dem US-Magazin «Politico» soll die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) den Fall von der belgischen Staatsanwaltschaft übernommen haben.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Lüttich, dass der Fall von der EUStA bearbeitet werde. Dort verwies eine Sprecherin auf eine Untersuchung der EUStA zum Erwerb von Impfstoffen in der EU, die seit Oktober 2022 laufe. Um die noch andauernden Ermittlungen nicht zu gefährden, könnten keine genaueren Angaben gemacht werden.
(Stand: 4.4.2024)