Olaf Scholz unterstreicht Aussagen mit Handgesten - Featured image

Olaf Scholz unterstreicht Aussagen mit Handgesten

In sozialen Netzwerken wird ein Bild von Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem Hitlergruß in Verbindung gebracht. In einzelnen Beiträgen werden auch Ermittlungen und Haftstrafen gefordert. Ein genauerer Blick lohnt sich.

Bewertung

Ein Mitschnitt der Rede zeigt, dass Scholz mit seiner Handgeste seinen Standpunkt zur Beschäftigung in Deutschland unterstreicht.

Fakten

Über eine Bilder-Rückwärtssuche lässt sich das Originalfoto in der Bilddatenbank von der European Pressphoto Agency (EPA) finden. Der Bildbeschreibung zufolge wurde das Foto am 1. Mai 2023 bei der Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Tag der Arbeit in Koblenz aufgenommen.

Ein vollständiger Mitschnitt der Rede findet sich auf dem YouTube-Kanal des Senders Phoenix. Dort ist klar erkennbar: Zu mehreren Zeitpunkten gestikuliert Scholz mit seiner ausgestreckten rechten Hand. Dabei zeigt er etwa in die Ferne oder in Richtung Boden.

Auch zu dem Zeitpunkt, als das Foto aufgenommen wurde, gestikuliert Scholz in mehrere Richtungen. Er spricht davon, dass Deutschland eine so hohe Beschäftigung wie noch nie habe und er verweist auf frühere Prognosen, die seiner Ansicht nach daneben lagen. Denn wären sie wahr geworden, hätten wir «weniger Arbeitnehmer heute. Wir würden irre hohe Beiträge zur Rentenversicherung zahlen heute», sagt Scholz während er mit der ausgestreckten rechten Hand zunächst zum Boden und anschließend – bei «irre hohe» – in die Luft zeigt.

Ein Vergleich der Handgeste im Video (Minute 11:44) und auf dem Foto belegt, dass es sich um die selbe Szene handelt. Der Bildausschnitt und der Winkel sind zwar leicht verschoben, weil zwei verschiedene Kameras die Szene eingefangen haben. Gestik und Mimik stimmen jedoch überein. Auch kleinste Details: So verdeckt in beiden Versionen Scholz’ linker Mittelfinger seinen Zeigefinger, während er das Mikrofon recht weit oben anfasst.

Selbst ein zum Gruß gehobener rechter Arm muss nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung führen. In einem Fall von 2014 etwa sprach das Amtsgericht Frankfurt einen Politik-Referenten frei. Medienberichten zufolge hob er beim Verlassen einer Veranstaltung seinen rechten Arm, wofür er zunächst einen Strafbefehl kassierte, der jedoch zurückgenommen wurde. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass die Armbewegung in keinerlei Kontext zu anderen rechtsextremen Äußerungen gestanden habe.

(Stand: 21.7.2023)

Fact Checker Logo

Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

Nach oben scrollen