Rentenversicherung: Kein pauschaler Lebensnachweis nötig - Featured image

Rentenversicherung: Kein pauschaler Lebensnachweis nötig

In sozialen Medien werden immer wieder Zweifel an der deutschen Alterssicherung gesät. Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland wird unter anderem vorgegaukelt, sie müssten von August 2025 an auf eine neue Regelung einstellen, «die für alle Rentenempfänger verpflichtend ist». Angeblich müssen Zahlungsempfänger bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Nachweis einreichen, dass sie noch lebten – sonst werde ohne Ankündigung das Geld gestrichen.

Bewertung

Irreführend. Der Rentenversicherung zufolge muss in den allermeisten Fällen kein Nachweis erbracht werden.

Fakten

«Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen», heißt es von der DRV.

Um monatlich rund 26 Millionen Renten zuverlässig auszahlen zu können, braucht die DRV neben Wohnort und Kontoverbindung unter anderem die Information, ob die berechtigte Person noch lebt. Ein Abgleich geschieht nach DRV-Angaben in der Regel automatisch über die Meldebehörden, damit Renten nicht an Gestorbene ausgezahlt wird.

Aktiv werden müssen demnach nur Rentner, die in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, oder Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Diese müssen einmal jährlich einen sogenannten Lebensnachweis erbringen – allerdings nicht alle: Von den rund 1,7 Millionen Renten, die die DRV ins Ausland zahlt, werde für rund 1,2 Millionen der Lebensnachweis wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen Behörden erbracht, heißt es bei der DRV.

Den verbliebenen rund 500.000 Betroffenen wird das Formblatt für die Lebensbescheinigung in der Regel zwischen Mitte Juni und Ende Juli zusammen mit den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen zugesandt. Ausgefüllt, unterschrieben und mit amtlicher Bestätigung versehen sollte die Bescheinigung bis Mitte August an den Renten-Service zurückgeschickt werden.

Wer das vergisst oder übersieht, erhält spätestens Anfang September eine Fristverlängerung bis Mitte Oktober. Sollte der Nachweis dann immer noch nicht vorliegen, wird erst ab Ende November zunächst kein Geld mehr ausgezahlt.

(Stand: 11.8.2025)

Fact Checker Logo

Politik, Wirtschaft

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

Nach oben scrollen