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Sharepic über Kevin Kühnert enthält veraltete Zahlen

Über die Höhe der Abgeordnetenbezüge gibt es im Netz immer wieder Diskussionen – mitunter kursieren dazu auch Fehlinformationen. So teilen in sozialen Netzwerken zahlreiche Nutzer ein Sharepic mit Zahlen über Gelder, die Kevin Kühnert als Bundestagsabgeordneter verdiene. Darauf heißt es, der ehemalige SPD-Generalsekretär erhalte monatlich eine Abgeordnetenentschädigung von 10.591,70 Euro sowie von der SPD ein Gehalt als Generalsekretär in Höhe von 9.000 Euro pro Monat. Hinzu komme noch die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete von 4.725,48 Euro. Doch sind diese Zahlen korrekt?

Bewertung

Für den Oktober, den Monat seines Rücktritts, habe Kühnert laut einem SPD-Sprecher letztmalig die volle Vergütung als SPD-Generalsekretär erhalten. Die anderen Zahlen sind veraltet: Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro.

Fakten

Abgeordnete im Deutschen Bundestag erhalten eine sogenannte Abgeordnetenentschädigung. Diese Bezüge sollen die politische Unabhängigkeit der Mandatsträger ermöglichen. So ist es auch in Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes festgehalten: «Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.» Sie unterliegt der Einkommenssteuer. Der Gedanke dahinter: Erhielten sie keine oder nur kleine Diäten erhalten, würde das Abgeordnete empfänglicher für Bestechungen oder gekaufte Stimmen machen.

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt die Abgeordnetenentschädigung, die der SPD-Politiker Kevin Kühnert und alle anderen Mitglieder des Bundestags erhalten, 11.227,20 Euro monatlich. Zuvor lag sie tatsächlich bei monatlich 10.591,70 Euro. Wie der Parlamentswebseite zu entnehmen ist, wird die Entschädigung jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex.

SPD-Sprecher: Kühnert erhielt für Oktober letztmalig SPD-Gehalt

Auf seiner Abgeordnetenseite gibt Kühnert an, er erhalte zudem ein Gehalt von 9.000 Euro brutto monatlich von der SPD für seine Tätigkeit als Generalsekretär. Aus gesundheitlichen Gründen trat Kühnert am 7. Oktober von dieser Position zurück. Erhält er also weiterhin das Gehalt von der SPD?

Ein Parteisprecher erklärte der Deutschen Presse-Agentur per E-Mail: «Kevin Kühnert hat im Oktober 2024 die volle vereinbarte Vergütung als SPD-Generalsekretär erhalten.» Darüber hinaus gäbe es keine weiteren Zahlungen vom SPD-Parteivorstand an den Ex-Generalsekretär.

Wenige Tage vor seinem Rücktritt hatte Kühnert noch gesagt, im Wahlkampf müsse jeder in der SPD über sich hinauswachsen. «Ich selbst kann im Moment nicht über mich hinauswachsen, weil ich leider nicht gesund bin.» Auch für den Bundestag werde er nicht erneut kandidieren, erklärte der 35-Jährige in seinem Brief an Parteimitglieder und Öffentlichkeit.

Kühnert zog über das Direktmandat im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg in den Bundestag ein. Trotz seines Rücktritts als SPD-Generalsekretär hält er für die laufende Legislaturperiode weiter an seinem Bundestagsmandat für den Berliner Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg fest. Das bestätigte ein SPD-Sprecher gegenüber der Nachrichtenseite «Focus online». Kühnert ist krankgeschrieben.

Steuerfreie Pauschale soll Kosten für Mandatsausübung decken

Die sogenannte Kostenpauschale zur Abgeordnetenentschädigung dazuzurechnen, ist irreführend. Denn sie hat einen festgelegten Zweck: Die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete beträgt derzeit 5.051,54 Euro (zuvor 4.725,48 Euro) monatlich und ist für Ausgaben gedacht, die bei der Ausübung des Mandats entstehen.

Dazu gehört etwa die Miete oder Ausstattung für ein Wahlkreisbüro, die Wahlkreisbetreuung etwa durch Veranstaltungen oder die Ausgaben für einen Zweitwohnsitz in Berlin, falls der Wahlkreis woanders liegt. Kevin Kühnert betreibt etwa ein Wahlkreisbüro in seinem Wahlbezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg.

Die Kostenpauschale kann zudem gekürzt werden: Wenn sich ein Mitglied des Bundestages nicht in die Anwesenheitsliste der Sitzungen einträgt, so werden ihm 100 Euro von der Kostenpauschale abgezogen – bei unentschuldigtem Fehlen 200 Euro. «Der Kürzungsbetrag verringert sich auf 20 Euro, wenn ein Mitglied des Bundestages einen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einem Sanatorium oder die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachweist.»

(Stand: 7.11.2024)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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