Bewertung
Falsch. Das ZDF entfernt Nachrichten-Inhalte nach 12 Monaten, unabhängig davon, worum es in den Artikeln geht. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass öffentlich-rechtliche Inhalte nur eine festgelegte Zeit im Internet zu finden sein dürfen.
Fakten
Der Rundfunkstaatsvertrag gilt für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und gibt unter anderem vor, dass Inhalte auf den Seiten der Sender eine Verweildauer haben müssen. Diese hat das ZDF direkt auf den Seiten hinterlegt, auf denen zuvor Artikel abrufbar waren: «Fristen zwischen 24 Stunden (z.B. Sportgroßereignisse), 12 Monaten (z.B. Nachrichten, Information) und 5 Jahren (…“unmittelbar bildungsrelevante Inhalte…“)».
Inhalte aus der Corona-Pandemie fallen unter die Kategorie «Nachrichten und Information», werden also nach 12 Monaten gelöscht. In dem verbreiteten Video ist zu sehen, wie Artikel ausgewählt werden, die im Juli 2021 veröffentlicht wurden. Die Verweildauer ist also inzwischen weit überschritten.
Auch ältere Nachrichten-Inhalte, die keinen Bezug zur Corona-Pandemie haben, sind nicht mehr abrufbar.
(Stand: 12.5.2023)