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Verweildauer von ZDF-Inhalten beschränkt

Öffentlich-rechtliche Medien stehen oft im Kreuzfeuer der Kritik. Nun sieht sich das ZDF dem Vorwurf ausgesetzt, Inhalte mit Bezug zur Corona-Pandemie aus den Online-Angeboten gelöscht zu haben. Ein Video zeigt, wie über eine Suchmaschine nach «zdf impfungen wirksamkeit» gesucht wird. Zwar werden entsprechende Inhalte in den Suchergebnissen gelistet, die dazugehörigen Seiten lassen sich aber nicht mehr aufrufen. Auf Facebook wird vermutet, dass der Sender vermeintliche «Fake-News» entferne. Stimmt das?

Bewertung

Falsch. Das ZDF entfernt Nachrichten-Inhalte nach 12 Monaten, unabhängig davon, worum es in den Artikeln geht. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass öffentlich-rechtliche Inhalte nur eine festgelegte Zeit im Internet zu finden sein dürfen.

Fakten

Der Rundfunkstaatsvertrag gilt für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und gibt unter anderem vor, dass Inhalte auf den Seiten der Sender eine Verweildauer haben müssen. Diese hat das ZDF direkt auf den Seiten hinterlegt, auf denen zuvor Artikel abrufbar waren: «Fristen zwischen 24 Stunden (z.B. Sportgroßereignisse), 12 Monaten (z.B. Nachrichten, Information) und 5 Jahren (…“unmittelbar bildungsrelevante Inhalte…“)».

Inhalte aus der Corona-Pandemie fallen unter die Kategorie «Nachrichten und Information», werden also nach 12 Monaten gelöscht. In dem verbreiteten Video ist zu sehen, wie Artikel ausgewählt werden, die im Juli 2021 veröffentlicht wurden. Die Verweildauer ist also inzwischen weit überschritten.

Auch ältere Nachrichten-Inhalte, die keinen Bezug zur Corona-Pandemie haben, sind nicht mehr abrufbar.

(Stand: 12.5.2023)

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Wissenschaft, Verbraucher, Corona, Gesundheit

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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