Bewertung
Die angegebenen Zahlen für Deutschland sind falsch. Zudem ist ein Vergleich zwischen Ländern und über Jahrzehnte irreführend – durch unterschiedliche rechtliche Definitionen oder kulturelle Rahmenbedingungen.
Fakten
Das Sharepic spricht für das Jahr 2000 von angeblich 8.133 Vergewaltigungen in Deutschland, 2025 sollen es hierzulande demnach sogar 39.029 gewesen sein. Haargenau dieselben Zahlen wurden aber bereits vor längerem für die Jahre 2000 und 2023 verbreitet, unter anderem von Tech-Milliardär Elon Musk. Dasselbe gilt für die anderen Angaben für die anderen Länder Polen, Großbritannien und Frankreich.
Was sich bei der Recherche schnell zeigt: Hier geht vieles durcheinander – nicht nur bei den Angaben zu Straftatenzahl und Jahr, sondern auch bei den Deliktsfeldern.
Woher die Zahlen für Deutschland stammen – und warum sie falsch sind
Die Zahl 39.029 taucht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts (BKA) des Jahres 2023 (Download) auf, nicht in der PKS des Jahres 2025 (Download). Sie zeigt die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Straftaten-Schlüssel 110000), die erfasst wurden.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind aber nicht gleichzusetzen mit Vergewaltigungen, wie es das Sharepic tut. Neben Vergewaltigungen fallen unter den Straftaten-Schlüssel 110000 etwa auch sexuelle Belästigungen («wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt», wie es in Paragraf 184i des Strafgesetzbuches heißt).
Die Zahl 8.133 taucht für das Jahr 2005 in der PKS (Download, S. 8) auf, nicht für das Jahr 2000. Allerdings zeigt sie nicht die erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern die des Teilbereichs Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Schlüssel 111000).
«Der PKS-Schlüssel 111000 ist ein Unterschlüssel des PKS-Schlüssels 110000», hat das BKA bereits in der Vergangenheit auf Anfrage des Faktencheck-Teams der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärt. Die Zahlen des Schlüssels 111000 sind also nur eine Teilmenge des Oberschlüssels 110000. «Ein Vergleich der zwei genannten Schlüssel ist nicht zulässig», stellt das BKA klar.
Kurzum: Die Zahlen im Sharepic für angebliche Vergewaltigungen in Deutschland sind falsch den Jahren 2000 und 2025 zugeordnet – und wegen der unterschiedlichen Deliktbereiche sowieso nicht miteinander vergleichbar.
Gesetzesänderungen müssen beachtet werden
Man könnte natürlich zum Beispiel einen Vergleich der tatsächlich erfassten Straftaten nach dem Unterschlüssel 111000 (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung) herstellen: 2025 registrierte das BKA 14.454 Fälle (S. 10), im Jahr 2000 waren es 7.499 Fälle (S. 8).
Doch zu bedenken ist, dass über die Jahre die zugrundeliegenden Gesetze inhaltlich erweitert wurden. So wurde nach BKA-Angaben etwa der Schlüssel 111000 in den Jahren 2017 und 2018 geändert. «Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich ist», erklärte die Polizeibehörde der dpa.
Im Jahr 2000 umfasste der PKS-Schlüssel 111000 noch folgende Straftaten:
- «Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nach den Paragrafen 177 Absätze 2, 3 und 4 sowie 178 StGB.»
Im Jahr 2025 fallen aber weitere Tatbestände darunter:
- «Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge nach den Paragrafen 177 und 178 StGB.»
Zudem wurde etwa auch inhaltlich der Paragraf 177 StGB nach der Gesetzesänderung im November 2016 erweitert und verschärft. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung stellt der Paragraf seither den erkennbaren Willen der Betroffenen in den Mittelpunkt: Lehnt die Person zum Beispiel ausdrücklich durch ein «Nein» oder durch Weinen oder Kopfschütteln sexuelle Handlungen ab und setzt sich eine andere Person darüber hinweg, macht sich demnach letztere strafbar. Zuvor war das in dem Paragrafen nicht so klar geregelt.
Also: Durch die verschiedene Ausgestaltung der zugrundeliegenden Gesetze ist ein Vergleich über einen so langen Zeitraum nur schwerlich möglich.
Polnische Zahl: nur Vergewaltigungen, keine Belästigung
Woher die Zahl der angeblich 1.127 Sexualstraftaten in Polen im Jahr 2025 auf dem Sharepic stammt (dieselbe Zahl wurde auch schon für 2023 verbreitet), ist anhand von offiziellen Angaben nicht konkret nachzuvollziehen.
Laut polnischer Polizei wurden 1.114 Vergewaltigungen nach Artikel 197 des Strafgesetzbuches im Jahr 2023 registriert, 2024 waren es 1.112. Dazu zählen allerdings keine Fälle etwa von sexueller Belästigung oder Nötigung, während sie in Deutschland etwa bei den 39.029 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung inkludiert sind. Eine solche Gegenüberstellung Deutschland-Polen ist also völlig haltlos.
Die Zahl 1.127 steht stattdessen in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung (MDPI, 2025). Sie findet sich auf Seite 20 in Tabelle 1 bei einer Statistik zu Vergewaltigungen unter «Detected Crimes» (aufgedeckte Straftaten) – allerdings für das Jahr 2018. Eine echte Quelle dafür bleiben die Autoren jedoch schuldig. Sie führen lediglich «Police statistical data» (Polizeistatistiken) an.
Die Rechtssysteme beider Länder sind nicht identisch. Über die grundlegenden Schwierigkeiten, Sexualstraftaten über Ländergrenzen hinweg zu vergleichen, hat dpa bereits ausführlich in diesem Faktencheck berichtet.
Dunkelziffer nicht vernachlässigen
Eine Kriminalstatistik deckt in der Regel nur Fälle ab, die der Polizei gemeldet wurden. Je nach kulturellen Umständen und gesellschaftlichem Klima in einem bestimmten Land kann es sein, dass Menschen, die sexuelle Übergriffe erleben, weniger geneigt sind, diese bei der Polizei anzuzeigen, als in anderen Ländern. Die polnische Polizei schreibt Anfang 2025, die Dunkelziffer bei Vergewaltigungen bleibe weiterhin ein Problem in dem Land.
Auch mit Blick auf frühere Generationen kann sich die Meldebereitschaft von heute massiv unterscheiden. Kulturelle Veränderungen wie unter anderem die MeToo-Bewegung ab 2017 können Opfer dazu ermutigt haben, sich eher bei der Polizei zu melden.
(Stand: 6.7.2026)
