29.03.25

Nicht strafbar: Merz' Kurswechsel bei der Schuldenbremse ist rechtlich keine Wählertäuschung - Featured image

Nicht strafbar: Merz‘ Kurswechsel bei der Schuldenbremse ist rechtlich keine Wählertäuschung

„Friedrich Merz müsste für seine Wählertäuschung eigentlich in den Knast!“, hieß es beispielsweise in einem Facebook-Beitrag vom 16. März 2025. Dazu wurde in dem Post auf Paragraph 108a des Strafgesetzbuches (StGB) verwiesen. Die Behauptung wurde in ähnlicher Form auch auf Tiktok, Telegram, Youtube und X geteilt. In einigen Beiträgen, beispielsweise auf Telegram, wird lediglich die Frage gestellt „Hat sich Merz mit Wählertäuschung strafbar gemacht?“, wodurch jedoch ebenfalls eine Straftat suggeriert wird.

Nicht strafbar: Merz‘ Kurswechsel bei der Schuldenbremse ist rechtlich keine Wählertäuschung Read More »

Nach oben scrollen