Bewertung
Auch Ausländer haben in Deutschland ein Versammlungsrecht. Es beruht jedoch auf anderen Rechtsquellen als dem Artikel 8 Grundgesetz.
Fakten
Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert allen Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Der Wortlaut bezieht sich ausdrücklich auf Deutsche. Daraus folgt häufig das Missverständnis, Ausländer hätten dieses Recht nicht.
Doch es gibt weitere Rechtsquellen, die auch Ausländern Versammlungsfreiheit garantieren, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ausführen:
– das Versammlungsgesetz des Bundes oder der Länder
– die Europäische Menschenrechtskonvention
– die EU-Grundrechtecharta (für Bürger der Europäischen Union)
In der Berliner Verfassung wurde das Versammlungsrecht beispielsweise auf alle Männer und Frauen ausgeweitet. Ausländer dürfen also Demonstrationen anmelden, organisieren und an ihnen teilnehmen.
Die Verwaltung ist in Deutschland sowohl an Grundrechte als auch an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Das Grundgesetz steht in der Hierarchie über den anderen Gesetzen.
Staaten müssen Versammlungen fördern
Laut einem Leitfaden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Staaten positive Pflichten bei Versammlungen. Sie müssen aktiv dafür sorgen, dass Versammlungen stattfinden können und geschützt werden. Somit müssen Behörden Versammlungen von Ausländern genauso schützen wie alle anderen.
(Stand: 10.12.2025)
