Bewertung
Die Behauptung ist falsch. Das Buffet wurde nicht aus Steuer- oder Beitragsmitteln finanziert, sondern privat organisiert und bezahlt.
Fakten
Bei der angeblichen Einladung zum Fastenbrechen handelte es sich tatsächlich um eine Essenseinladung der neuen Pächterin zur Neueröffnung der Kantine. Das teilte die Dortmunder Agentur für Arbeit der dpa auf Anfrage schriftlich mit.
Ursprung der Behauptung
Die Angaben decken sich mit dem im «Nius»-Artikel veröffentlichtem Einladungsschreiben. Darin ist von einer «feierlichen Eröffnung der neuen Kantine» die Rede. Das Schreiben richtete sich dem Screenshot zufolge an «Kolleginnen und Kollegen» – nicht wie in der «Nius»-Artikelüberschrift behauptet an Bürgergeldempfänger.
In der ursprünglichen Version war noch von einem «pompösen Luxusbuffet im Arbeitsamt» die Rede, «das vom Steuerzahler finanziert wurde» (archiviert am 13.3.2026). Nach Kritik – unter anderem durch einen Bericht von «t-online» – wurde die Passage geändert. In der überarbeiteten Version heißt es nun, das Buffet sei «von einem Caterer organisiert, der durch den Steuerzahler subventioniert ist».
Finanzierung der Veranstaltung
Die Eröffnungsveranstaltung wurde vollständig von der neuen Pächterin selbst finanziert, wie die Agentur für Arbeit und die Kantinenbetreiberin gegenüber dpa bestätigten. Es wurden keinerlei Steuer- oder Beitragsmittel eingesetzt. Die irreführende Darstellung wurde auch von politischen Akteuren aufgegriffen, unter anderem von einer AfD–Stadträtin aus Meißen.
Gegenüber «t-online» erklärte die Pächterin zudem, dass sie zwar nicht muslimisch sei, aber mit der Kantine in der Dortmunder Nordstadt in einer Umgebung, in der das kulturell eine Rolle spiele, bewusst einen kulturell verbindenden Rahmen schaffen wollte.
Die Agentur für Arbeit erläuterte gegenüber dpa: Dass die Veranstaltung auf das Fastenbrechen im Ramadan fiel, lag am Zeitpunkt des Kantinenwechsels – zu einer anderen Zeit wäre sie anders eingeordnet worden, im Dezember zum Beispiel im Zusammenhang mit der Adventszeit.
(Stand: 24.3.2025)
