Bewertung
Es gibt weder das beschriebene Urteil des Bundesverfassungsgericht, noch das damit angeblich gekippte Gesetz zum Wahlrecht.
Fakten
In dem Video mit der Falschbehauptung heißt es, die neue Wahlrechtsreform sei in einem «Gesetz zur Stärkung der demokratischen Stabilität» beschlossen worden. Ein solches Gesetz hat der Bundestag jedoch nie verabschiedet.
Behauptet wird in dem Video von Ende Juni zudem, das vermeintliche Urteil habe Gerichtspräsident Stephan Harbarth «gestern, am 20. Januar 2026» verkündet. An dem Tag gab es aber keine Entscheidung. Wer sich die BVG-Entscheidungen in chronologischer Reihenfolge anzeigen lässt, findet nichts zwischen dem 15. und dem 27. Januar 2026. Wahlrecht wäre außerdem ein Thema für den zweiten Senat des Gerichts – Harbarth gehört dem ersten Senat an.
Kurzum: Weder gibt es das Gesetz zum Wahlrecht, das angeblich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wurde. Noch hat es ein solches Urteil gegeben, wie es hier wortreich beschrieben wird. Die Angaben im Video sind von vorne bis hinten erfunden.
Die Machart erinnert an viele andere Videos mit ähnlichem KI-Schrott: Schon seit einiger Zeit verbreiten Kanäle Videos mit völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen, die von einem per Künstlicher Intelligenz (KI) erstellten vermeintlichen Moderator oder Journalisten geschildert werden.
Wie war das mit dem Wahlrecht?
Die Koalition hat im September vergangenen Jahres eine Kommission zur Reform des Bundestagswahlrechts eingesetzt, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie sollte im Frühjahr 2026 ihre Arbeit beendet haben. Ein neues Wahlrecht oder zumindest einen Gesetzesvorschlag dafür gibt es aber nach wie vor nicht. Die Reform stockt. Deshalb kann das Verfassungsgericht dazu aktuell auch keine Entscheidung treffen.
Wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten hatte der Bundestag seit einigen Jahren immer mehr Abgeordnete bekommen. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP erreichten es mit ihrer Wahlrechtsreform von 2023, die erstmals bei der Wahl im Februar 2025 griff, den Bundestag von 736 auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Die Überhang- und Ausgleichsmandate wurden dafür abgeschafft.
Der Nachteil war: Wenn es für ein Direktmandat, das ein Kandidat über die Erststimmen errang, keine Zweitstimmendeckung seiner Partei gab, dann zog er nicht in den Bundestag ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2024 die Neuregelung überwiegend bestätigt – einen anderen Teil aber für verfassungswidrig erklärt. Doch ein neues Gesetz zum Wahlrecht lässt auf sich warten. Laut dem «Stern» pocht die SPD-Parteiführung bei der im Koalitionsvertrag verabredeten Reform des Wahlrechts auf eine Paritätsregelung, also im Idealfall die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament.
(Stand: 24.6.2026)
