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Ab 2035 keine Neuwagen mit Benzin oder Diesel

Hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen das jüngst beschlossene weitgehende Aus für Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 wieder aufgehoben? Beiträge in den sozialen Netzwerken behaupten dies. Doch es stimmt nicht.

Bewertung

Die Behauptung ist falsch. Von der Leyen verwies in einer Rede lediglich auf die bereits im vergangenen Jahr beschlossene Überprüfung der bestehenden Gesetzgebung im Jahr 2026. Selbst wenn sie es wollte, könnte sie bestehende Gesetze nicht im Alleingang ändern oder aufheben.

Fakten

Ende März 2023 beschlossen die EU-Staaten in einem letzten Schritt, dass ab 2035 in der Europäischen Union keine Neuwagen mehr verkauft werden dürfen, die mit Benzin oder Diesel fahren. Neue Fahrzeuge sollen dann emissionsfrei im Verbrauch sein.

Das Gesetz sieht bereits vor 2035 schrittweise Senkungen des CO2-Ausstoßes von Neuwagen vor. Für das Jahr 2026 ist eine Bestandsaufnahme vorgesehen. Das Europaparlament hatte im Februar 2023 dafür gestimmt. Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament hatten bereits im Oktober 2022 eine Einigung erzielt. Die EU-Kommission hatte die entsprechenden Vorschläge bereits im Jahr 2021 gemacht.

Damit ist nun ein weitgehendes Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor vorgesehen. Die Bundesregierung und vor allem die FDP hatten sich aber in letzter Minute dafür starkgemacht, dass auch nach 2035 noch ausschließlich mit klimafreundlicheren synthetischen Kraftstoffen betankte Verbrenner-Autos neu zuzulassen werden könnten. Entsprechende Detailregelungen dazu sollen auf EU-Ebene noch ausgearbeitet werden.

Bei einem Wahlkampftermin mit der Europäischen Volkspartei (EVP), der CDU und CSU angehören, sagte von der Leyen im Februar 2024, dass es sehr wichtig sei, dass diese Überprüfung der vereinbarten Regelungen für 2026 geplant sei. Damit solle sichergestellt werden, dass es Offenheit mit Blick auf betroffene Technologien gebe. «Ab 2035 darf es keine Emissionen geben», sagte von der Leyen.

Ein EU-Kommissionssprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage, dass die Überprüfung übliche Praxis sei. Dabei sollten unter anderem technologische Entwicklungen für das vereinbarte Ziel der «Nullemissionen» im Blick behalten werden.

Neue Gesetze können in der EU in der Regel nur erlassen werden, wenn die EU-Staaten und das Europaparlament mehrheitlich zustimmen. Die EU-Kommission kann dabei neue Gesetze vorschlagen, diese aber nicht im Alleingang beschließen oder ändern.

(Stand: 9.4.2024)

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Klimawandel, Verbraucher, Umwelt, EU

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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