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Alle Arztkosten für Asylbewerber umfassen 690 Millionen Euro

Die irreführende Aussage von CDU-Chef Friedrich über angebliche Terminprobleme beim Zahnarzt aufgrund von Zahnersatz-Behandlungen abgelehnter Asylbewerber hat auch eine Debatte über die Kosten der Versorgung von Flüchtlingen ausgelöst. In sozialen Medien verbreitet sich nun, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Kosten für Zahnarztbesuche von Asylbewerbern auf 690 Millionen Euro im Jahr 2022 beziffert habe. Als Beleg wird dafür ein Screenshot eines Artikels des «Spiegel» geteilt. Was ist da dran?Bewertung690 Millionen Euro sind die Kosten für sämtliche Arztbesuche von Asylbewerbern im vergangenen Jahr, nicht allein für Zahnarztbesuche. Der «Spiegel» hat die falsche Zuordnung in seinem Artikel korrigiert.

Fakten

Wer nach dem «Spiegel»-Artikel mit der kursierenden Aussage über Zahnarztkosten sucht, landet bei einem Text über eine Forderung des Gemeindebunds. Dieser hatte eine schnelle Arbeitserlaub für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive gefordert, um die Integration zu fördern und den Stellenbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu decken.

In den letzten drei Absätzen geht es um die Kosten für die ärztliche Versorgung von Asylbewerbern. Die beziffert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) insgesamt auf 690 Millionen Euro für das vergangene Jahr – hiermit sind also Besuche bei Ärzten und Ärztinnen aller Fachrichtungen gemeint, nicht nur Zahnärzte. So stand es auch in den Meldungen anderer Medien, die über die Zahl berichtet haben, etwa bei «Tagesschau.de» oder dem Berliner «Tagesspiegel».

Es ist allerdings davon auszugehen, dass der in sozialen Medien kursierende Screenshot echt ist und tatsächlich zuvor so in dem «Spiegel»-Artikel zu finden war. Der Fehler bei der Zuordnung der Zahl wurde allerdings berichtigt. Unter dem Artikel heißt es: «Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, es handele sich bei den 690 Millionen Euro um Zahnarztkosten. Tatsächlich sind die gesamten Arztkosten gemeint. Wir haben die Angabe korrigiert.»

Erschienen ist der Artikel nach Angabe der Webseite am 29. September um 9.47 Uhr, die erste archivierte Fassung mit der geänderten Version stammt vom selben Tag um 13:43. Innerhalb dieser vier Stunden nach Veröffentlichung erfolgte also die Berichtigung.

An mehreren Stellen in sozialen Medien steht dennoch unkommentiert die alte Version mit der falsch zugeordneten Zahl. Auch die CDU-Politikerin Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, verbreitete die alte, falsche Version weiterhin ohne Korrektur unter dem Stichwort «#Fakten» – obwohl Leser sie auf den Fehler hinwiesen und der «Spiegel» die Angaben längst berichtigt hatte.

(Stand: 02.10.23)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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