Auch Frauen in Frauenhäusern haben in Österreich Anspruch auf den Klimabonus - Featured image

Auch Frauen in Frauenhäusern haben in Österreich Anspruch auf den Klimabonus

Der sogenannte Klimabonus ist eine direkte Bonuszahlung in Österreich. User behaupteten Mitte September 2022, dass Frauen, die in Frauenhäusern leben, keinen Anspruch darauf hätten. Den Klimabonus erhalten allerdings alle, die für ein halbes Jahr ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Ob in einem Frauenhaus oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Auch von AFP kontaktierte Frauenhäuser bestätigten das.

Hunderte Nutzerinnen und Nutzer haben die Behauptung im September auf Facebook geteilt. Sie kursierte auch auf Twitter und Telegram.

Die Behauptung: In den geteilten Postings heißt es: „Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben keinen Anspruch auf den Klimabonus.“ Ihre gewalttätigen Partner im Gefängnis seien hingegen weiterhin anspruchsberechtigt, behaupten die User, ohne dafür eine Quelle zu nennen. „Jeder Gesetzesbrecher, Asylant ist mehr wert für die Grünen als wehrlose Frauen und Kinder“, kritisieren die Postings.

Facebook-Screenshot der Behauptung: 21.09.2022

Um das Ziel der CO2-Neutralität bis 2030 zu erreichen, setzt Österreich künftig unter anderem auf CO2-Bepreisung. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Inflation sollen durch den sogenannten Klimabonus ausgeglichen werden. 2022 erhalten Erwachsene einmalig 500 Euro, im kommenden Jahr ist die Höhe dann vom Wohnort abhängig.

Um die Frage, wer bezugsberechtigt sein soll, gab es bereits eine hitzige Debatte, in Zuge dessen ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner am 10. September 2022 zurücktrat. Sie hatte zuvor die Forderung aufgegriffen, dass Asylwerber die Leistung nicht erhalten sollten. Der Grüne Koalitionspartner erteilte dem eine Absage.

Wer erhält den Klimabonus?

Eine vom Klimaschutzministerium (BMK) betriebene Website zum Klimabonus hält fest: „Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz 2022 für mindestens sechs Monate in Österreich haben – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter.“ Auch geflüchtete Menschen, Arbeitslose oder Häftlinge erhalten den Klimabonus, wenn sie dieses Kriterium erfüllen.

Das Klimabonusgesetz hält ebenfalls fest, wer Anspruch hat: „Personen, die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz“ gemeldet waren. Wer also ein halbes Jahr in Österreich gemeldet war, bekommt den Bonus.

Für Frauenhäuser gibt es darin keine Ausnahme. Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) sind eine der wichtigsten Anlaufstellen für Frauen in Gewaltsituationen. Eva Zenz vom AÖF schrieb am 21. September 2022: „Unserer Ansicht muss das so sein, dass die Frauen, die in Frauenhäusern leben, grundsätzlich für den Klimabonus ganz normal anspruchsberechtigt sind. Jedenfalls ist uns nichts anderes bekannt.“

AFP hat außerdem in einzelnen Frauenhäusern in ganz Österreich nachgefragt, ob es in der Praxis Probleme mit der Auszahlung gibt.

Daniela Jiracez vom niederösterreichischen Verein Wendepunkt, der ein Frauenhaus im niederösterreichischen Wiener Neustadt betreibt, kannte die Behauptung bereits. Sie bestätigte am 21. September 2022: „Der Klimabonus steht auch Frauen in Frauenhäusern zu.“ Im dortigen Frauenhaus habe noch keine Frau den Klimabonus erhalten. „Wir gehen aber aktuell davon aus, dass dies mit dem Zufallsprinzip der Auszahlung zu tun hat und nicht mit der Tatsache, dass diese Frauen aktuell im Frauenhaus leben und der Klimabonus somit in den kommenden Wochen auf den Konten der Frauen einlangen wird.“

Im Frauenhaus Steyr in Oberösterreich bestätigte man das. Leiterin Gabriele Sillipp schrieb am 22. September 2022, dass bereits eine Bewohnerin den Bonus erhalten habe.

Auch Michaela Gosch vom Verein Frauenhäuser Steiermark schrieb am 23. September 2022 an AFP: „Abgesehen davon, dass es generell kein erkennbares System gibt, wann der Klimabonus an wen ausbezahlt wird, sind uns keine Schwierigkeiten bei der Auszahlung an unsere Klientinnen bekannt.“

Fazit: Jeder, der im Kalenderjahr 2022 für mindestens 183 Tage in Österreich gemeldet war, erhält den Klimabonus. Menschen in Frauenhäusern sind davon nicht ausgenommen.

 

Fact Checker Logo

Wirtschaft, Umwelt

Autor(en): Eva WACKENREUTHER, AFP Österreich

Ursprünglich hier veröffentlicht.

Nach oben scrollen