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Fremde Fotos für unseriöses Gewinnspiel verwendet

Den Traum vom großen Gewinn haben viele, bei den wenigstens geht er in Erfüllung. Da wirken angeblich kinderleicht zu knackende Verlosungen besonders verlockend – was sich Betrüger zunutze machen. Zum Beispiel kündigt ein angeblicher Anbieter von Rädern auf Facebook im November 2022 an, «300 KOSTENLOSE Fahrräder» an die Personen zu verschenken, die einen Facebookpost mit «Danke» kommentieren.

Bewertung

Das angebliche Gewinnspiel ist nicht seriös.

Fakten

An keiner Stelle der Facebookseite wird sichtbar, wer konkret das Gewinnspiel veranstaltet. Handelt es sich um einen Radhersteller oder einen Laden? Als Seiten-Kategorie ist «shopping mall» angegeben – allerdings ohne Adresse, in welchem Einkaufszentrum der vermeintliche Laden denn wäre.

Gewerblich genutzte Seiten müssen jedoch laut Gesetz ein Impressum haben, das unter anderem eine Postadresse und Kontaktmöglichkeiten enthält. Auf der Facebook-Seite, von der das Gewinnspiel stammt, gibt es kein Impressum.

Offizielle Facebook-Seiten von Unternehmen erkennt man zudem oft an dem Verifikationsabzeichen, also einem kleinen weißen Häkchen auf blauem Grund. Dieses Zeichen bedeutet, dass die Seite eines Unternehmens von Facebook geprüft und als echt anerkannt wurde. Das ist bei der angeblichen Fahrrad-Seite, auf der der Post erschienen ist, nicht der Fall.

Auffällig ist hingegen das Titelbild: Hier lächeln offensichtlich Mitarbeiter eines Radgeschäfts für eine Teamfoto – doch das Foto stammt von einem Münchner Geschäft und ist zwei Jahre alt. Auch das zeigt: Das Gewinnspiel ist nicht seriös.

Obwohl bei dem angeblichen Gewinnspiel Räder angeboten werden, sieht man auf einem der Fotos Scooter. Auch dieses Foto stammt aus anderer Quelle und ist zum Beispiel in diesem Artikel aus den USA zu finden. Bei einem anderen falschen Gewinnspiel mit Rädern im Oktober waren auch schon Fotos aus fremden Quellen verwendet worden.

Verbraucherschützer und die Polizei warnen immer wieder davor, bei dubiosen Gewinnspiel-Angeboten die eigene E-Mail-Adresse oder sonstige persönliche Daten weiterzugeben, auch weil diese Daten verkauft werden können.

(Stand: 25.11.2022)

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Wirtschaft, Verbraucher

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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