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Internes RKI-Papier kein Beleg für Betrug bei Corona-Toten

Ein internes Dokument des Robert Koch-Instituts (RKI) über Datenfehler bei Corona-Fällen erhitzt in sozialen Medien die Gemüter. Wegen der fehlerhaften Datenübermittlung eines Gesundheitsamtes in 70 000 Fällen und weiteren Gesundheitsämtern wird behauptet, es habe deutschlandweit «massive Manipulationen bei Covid-Todesfällen» gegeben. Es wird in den Raum gestellt, von der Pandemie bleibe «rein gar nichts mehr übrig».

Bewertung

Falsch. Die betroffenen Corona-Fälle sind als «nicht verstorben» ans RKI übermittelt worden. Allerdings ist dennoch ein vermeintliches Sterbedatum mitgeliefert worden – das hat aber keine Auswirkung auf den Eingang in die Todesfallstatistik. Zuerst ist nämlich die Angabe über den Verstorbenenstatus ausschlaggebend.

Fakten

Im Februar 2023 verbreitet sich in sozialen Medien der Screenshot eines internen RKI-Papiers. Darin ist die Rede von Übertragungsfehlern bei Corona-Fällen aus einem Gesundheitsamt in Niedersachsen. Es seien «Fehler im Status verstorben „nein“ aufgetreten». Es heißt weiter: «In einem GA [Gesundheitsamt] sind bspw. 70 000 Fälle über den gesamten Pandemiezeitraum großteilig falsch übermittelt worden. Mehrere GA sind betroffen.»

Was steckt genau dahinter?

Dem RKI zufolge zeigt der Screenshot anscheinend den Protokollausschnitt einer wöchentlich stattfindenden Telefonkonferenz der Behörde mit den für den Infektionsschutz zuständigen Landesbehörden vom 7. Februar 2023. Dies sei ein Arbeitsdokument mit entsprechend protokolltypischen Verkürzungen, die ohne Einordnung nicht selbsterklärend seien, schrieb die Behörde am 15. Februar auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

In dem nun im Netz verbreiteten Ausschnitt geht es demnach um Daten, die von mehreren niedersächsischen Gesundheitsämtern im Rahmen der Erfassung von Covid-19-Fällen zunächst an die zuständige Landesbehörde und anschließend an das RKI übermittelt wurden.

«Die Fehler in den Datensätzen haben nach aktueller Kenntnis des RKI keinen Einfluss auf die Covid-19-Todesfallstatistik», schrieb das RKI. Die Angaben betreffen demnach nicht die Frage, ob jemand verstorben ist oder nicht. «Es wurden aufgrund dieses Fehlers also keine Todesfälle zu viel erfasst», heißt es.

Aber was ist nun das genaue Problem?

Nach RKI-Angaben wurde bei einigen Corona-Fällen, die mit dem Verstorbenstatus «nein» gekennzeichnet waren, dennoch ein Sterbedatum angegeben. Diese Fälle seien aber vom RKI nicht als verstorben registriert worden und damit auch nicht in die Todesfallstatistik eingeflossen.

Bei der Berechnung dieser Zahl ist nämlich zunächst die Angabe über den Verstorbenenstatus ausschlaggebend. «Wenn Personen gar nicht als verstorben gekennzeichnet sind, haben etwaige Fehleingaben hinsichtlich der Datumsangabe (des vermeintlichen „Todestages“) keinen Einfluss auf die Covid-19-Todesstatistik», schrieb das RKI.

Hintergrund des vorliegenden Problems sind der Behörde zufolge Mängel bei der Übertragung zwischen den Schnittstellen verschiedener Software. Demnach können Fehler auftreten, wenn bei Daten aus der kommerziellen Software eines Gesundheitsamtes an das Programm der Landesbehörden oder des RKI übermittelt werden. Das Problem werde mit dem betroffenen kommerziellen Softwarehersteller analysiert.

Wie steht es denn nun um die Covid-Todesfälle in Deutschland?

Seit Beginn der Pandemie sind hierzulande bis Mitte Februar 2023 mehr als 167 000 Menschen an oder mit dem Coronavirus gestorben.

In die RKI-Statistik gehen die Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis des Erregers Sars-CoV-2 vorliegt, und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind.

Zuweilen ist es schwierig zu unterscheiden, inwieweit eine Corona-Infektion direkt zum Tod beigetragen hat. Daher werden Fälle in die Statistik aufgenommen, bei denen Menschen unmittelbar an Covid gestorben sind («gestorben an»), wie auch Vorerkrankte, die mit Sars-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war («gestorben mit»).

Die Entscheidung, ob jemand «an», «mit» oder ohne Corona-Bezug gestorben ist, obliegt nach RKI-Angaben den jeweiligen Gesundheitsämtern.

(Stand: 17.02.2023)

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Corona, Gesundheit

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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