Dass Bundeskanzler Friedrich Merz die gesetzliche Rente als „Basisabsicherung“ bezeichnete, hat für Irritation und Kritik gesorgt. Der AfD-Politiker und EU-Abgeordnete Petr Bystron stellt inmitten der Debatte auf X eine irreführende Rechnung auf.
Er habe die KI Grok gefragt: „Um wieviel Prozent könnten wir die Renten in Deutschland erhöhen mit den 90 Milliarden, die wir gerade in die Ukraine geschickt haben?“ Bystron bezieht sich darauf, dass die EU im April 2026 nach einer monatelangen Blockade durch Ungarn ein Unterstützungspaket für die Ukraine freigab. Die Antwort von Grok sei gewesen: mit zusätzlichen 90 Milliarden Euro pro Jahr ließe sich die Rente hierzulande um rund 24 Prozent erhöhen.
Doch Bystrons Gegenüberstellung ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll: Bei dem Geld für die Ukraine handelt es sich um ein von der EU finanziertes Darlehen – keine Direktzahlung aus Deutschland. Die 90 Milliarden Euro durch das Darlehen werden zudem über zwei Jahre gewährt.

Ukraine-Kredit beträgt je 45 Milliarden für zwei Jahre und wird über die EU finanziert
Wie genau die Rechnung der KI Grok aussieht, hat Bystron – auch auf unsere Nachfrage hin – nicht erklärt. Womöglich haben die KI oder Bystron selbst den Anteil von 90 Milliarden an den Gesamtausgaben der Rente, 2025 waren das etwa 380 Milliarden, berechnet. So kommt man auf etwa 24 Prozent.
Eine der Grundvoraussetzungen der Rechnung ist jedoch falsch: Bystron erweckt den Eindruck, dass aktuell 90 Milliarden Euro aus Deutschland direkt in die Ukraine fließen würden, die stattdessen für die Rente verwendet werden könnten. Das stimmt nicht.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs 2022 hat Deutschland laut Bundesregierung rund 41 Milliarden Euro bilaterale zivile Unterstützung für die Ukraine geleistet. Hinzu kommen 55,5 Milliarden Euro für militärische Unterstützung, die entweder schon geflossen oder für die kommenden Jahre bereitgestellt wurden.
Die 90 Milliarden Euro, von denen Bystron spricht, sind ein zinsfreies Darlehen für die Ukraine, das der EU-Rat im April finalisiert hat. Die Auszahlungen können demnach wahrscheinlich im zweiten Quartal 2026 beginnen. Das Unterstützungsdarlehen bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027, es geht also um eine jährliche Summe von 45 Milliarden Euro.
Ukraine muss das Darlehen nur zurückzahlen, sollte Russland Reparationszahlungen leisten
Das Darlehen für die Ukraine wird nicht direkt durch den EU-Haushalt, sondern durch EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert und durch den Haushalt abgesichert. Aus dem EU-Haushalt werden die Zinsen für diese Anleihen und andere damit verbundene Kosten beglichen.
Die Ukraine muss das Darlehen – ohne Zinsen – nur zurückzahlen, sollte Russland nach Ende des Krieges Reparationszahlungen leisten. Alternativ plant die EU eingefrorene russische Vermögenswerte für die Rückzahlung des Darlehens zu verwenden.
An dem Darlehen beteiligt sind neben Deutschland 23 weitere Mitgliedstaaten – Ungarn, Tschechien und die Slowakei finanzieren das Darlehen nicht mit. Der Ukraine-Kredit wurde bereits im Dezember 2025 bei einem EU-Gipfel auf den Weg gebracht.
Zinsen für Ukraine-Kredit könnten die Mitgliedsstaaten laut EU ab 2028 rund drei Milliarden Euro pro Jahr kosten
Was die Kosten betrifft, die für die Mitgliedsstaaten in Zukunft anfallen würden: Anfang Februar 2026 bezifferte der EU-Kommissar für Haushalt Piotr Serafin die Zins- und Tilgungszahlungen („Schuldendienstlast“) für 2027 auf rund eine Milliarde Euro, ab 2028 würden rund drei Milliarden Euro pro Jahr anfallen. Berechnungen der Deutschen Presse Agentur zeigen: Deutschland würde demnach ab 2028 rund 700 Millionen Euro jährlich beitragen.
Abgesehen davon: Durch Bystrons Rechnung wären die Renten nur für ein Jahr erhöht, die Kosten würden sich aber fortsetzen. Pressesprecher Dirk Manthey von der Rentenversicherung schreibt dazu auf Anfrage: „Einerseits durch die jährlichen Rentenanpassungen und andererseits durch die in den kommenden Jahren zu erwartende Zunahme an Rentenbeziehenden (Stichwort ‚Babyboomer‘).“ Zudem gebe es für eine solche einmalige Rentenerhöhung keine gesetzliche Grundlage.
Petr Bystron antwortete nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck. Bystron war von 2017 bis 2024 Bundestagsabgeordneter und zog 2024 ins Europäische Parlament ein. Gegen ihn wird wegen Betrug und Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit ermittelt. Mehrfach wurde seine Immunität aufgehoben, zuletzt im Februar 2026. Bystron wird vorgeworfen, eine fünfstellige Summe an Bargeld vom prorussischen Portal „Voice of Europe“ erhalten zu haben, um im Bundestag im Sinne Russlands zu agieren. Bystron hat die Vorwürfe zurückgewiesen, die Ermittlungen dauern an.
Einen Überblick mit allen Faktenchecks von uns zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier.
Redigatur: Sarah Thust, Gabriele Scherndl
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Bilaterale Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine, Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung, Stand: 31. März 2026: Link (PDF, archiviert)
- Unterstützung der Ukraine durch die EU für den Zeitraum 2026-2027, Briefing Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, März 2026: Link (PDF, archiviert)
- EU-Verordnung (EU) 2026/467 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027, 24. Februar 2026: Link
