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Menschen können Bargeld selbstbestimmt verwahren

Zum Thema Bargeld existieren zahlreiche Falschbehauptungen. Auf verschiedenen Plattformen wie Instagram, Tiktok oder Facebook wird derzeit ein Video mit der Behauptung verbreitet, dass ab Dezember 2025 private Bargeldbestände ab 1000 Euro «beim Amt angemeldet» werden müssen. Kann das sein?

Bewertung

Die Behauptung ist falsch. Die Finanzaufsicht Bafin stellt klar, dass eine derartige Regelung nicht geplant ist.

Fakten

Die Aussage, Bargeld müsse «beim Amt» angemeldet werden, ist unscharf formuliert. Das Thema fällt in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Auch EU-Vorschriften existieren – etwa beim Reisen mit hohen Bargeldbeträgen.

Auf der Bafin-Webseite sind keine Informationen über eine generelle Meldepflicht für Bargeldbeständen zu finden. Gäbe es kürzlich beschlossene oder kurz bevorstehende Änderungen hierzu, wäre dort darüber zu lesen.

Bei der Bafin, aber auch Banken wie der Sparkasse oder Commerzbank ist nachzulesen, dass schon länger die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden muss, wenn Beträge von mehr als 10.000 Euro auf ein Konto eingezahlt werden. Private Bargeldbestände, die beispielsweise zu Hause verwahrt werden, betrifft diese Regelung nicht.

Bafin widerspricht Behauptung

Grund hierfür sind eine Reihe von Maßnahmen – auch auf EU-Ebene – um Geldwäsche zu bekämpfen. «Es besteht daher kein Grund zur Sorge, dass zum Beispiel lange angespartes Bargeld nicht mehr bei der Bank eingezahlt werden darf», schreibt die Bafin über individuelle Herkunftsnachweise auf ihrer Webseite.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) teilt ein Pressesprecher der Bafin schriftlich mit, «es besteht keine aufsichtliche Meldepflicht von privaten Bargeldbeständen. Wir wissen auch nichts über Pläne, eine solche Pflicht einzuführen.»

Die dpa prüfte bereits mehrere Falschbehauptungen zu ähnlichen Themen: Etwa über ein vermeintliches Vermögensregister, dass die EU-Kommission einführen würde. Oder über eine angebliche Meldepflicht beim Geldabheben.

(Stand: 07.11.2025)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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