Bewertung
Hierbei handelt es sich um eine Falschbehauptung. Fahrradfahren und Spaziergänge im Wald sollen nach dem neuen Bundeswaldgesetz auch weiterhin erlaubt sein, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zum Schutz des Waldes soll gewährleistet werden, dass Radfahrer lediglich auf geeigneten Straßen und Wegen fahren dürfen.
Fakten
Schon das Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 sieht aber vor, dass Radfahren «nur auf Straßen und Wegen gestattet» ist. Eine wirkliche Neuerung ist die Neuauflage des Gesetzes in dieser Hinsicht also nicht. Allerdings ließen die Gesetzgeber damals Spielraum bei der Definition dieses Gesetzes. Was als Weg oder Straße ausgelegt werden kann, ist nicht eindeutig definiert.
Ein Referentenentwurf zum neuen Gesetz, der im vergangenen Jahr im Internet öffentlich wurde, formuliert nun präziser, welche Wege mit Fahrrädern und Kutschen befahren oder mit Pferden beritten werden dürfen: Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade seien demnach keine geeigneten Wege.
Vertreter von Verbänden befürchteten nach dem Entwurf Einschränkungen beim Radfahren durch den Wald. Spaziergänger oder Pilzsammler sind nach Angaben des Ministeriums davon nicht betroffen. Sie dürfen sich auch weiterhin nach Belieben durch den Wald bewegen.
Strecken abseits der «geeigneten» Wege in den Wäldern – beispielsweise Trails von Mountainbikern – sollen nicht mehr mittels Routenplaner-Apps aufgezeichnet werden dürfen, damit die irregulären Strecken nicht für andere Nutzer einsehbar sind und befahren werden, teilte das Ministerium mit.
Das geht auch aus dem verbreiteten Referentenentwurf hervor. Dieser ist jedoch noch nicht der finale Entwurf, der später im Bundestag beraten wird. Der Text kann sich also bis zum fertigen Gesetz noch ändern. Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes wurde im Januar abgeschlossen, wie Bundestagsabgeordneter Dirk Wiese (SPD) auf seiner Webseite mitteilte.
Im Anschluss sollten Länder und Verbände zum Entwurf angehört werden. Die Kabinettsbefassung ist im Frühjahr angedacht. Erst danach beginnt das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Wann es so weit ist, ist nach Angaben des Ministeriums noch nicht bekannt.
(Stand: 21.2.2024)