Die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz wird politisch oft kontrovers diskutiert. Das setzt sich auch in sozialen Medien fort. Zurzeit verbreitet sich dort die Behauptung, der Verfassungsschutz rufe zu einer Straftat auf, wenn er Bürger auffordere, «ihre Nachbarn wegen „rechtsextremer Tendenzen“ zu melden». Grundlage soll der Paragraf 241a des Strafgesetzbuchs sein. Dieser verbietet es, andere Menschen «durch eine Anzeige oder Verdächtigung» der Gefahr auszusetzen, «aus politischen Gründen verfolgt zu werden». Daneben ist ein angeblicher Aufruf mit dem Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz zu sehen, in dem um Mithilfe und Hinweise für das «Kontakttelefon „RechtsEX“» gebeten wird. Ist das alles wahr?
Bewertung
Die Behauptung ist in zweifacher Hinsicht falsch. Der angebliche Aufruf stammt nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern ist eine Fälschung. Ein eigenes Hinweistelefon nur für Rechtsextremismus gibt es seit Jahren nicht mehr. Der Betrieb solcher Hinweistelefone erfüllt nach geltender Rechtsauffassung zudem grundsätzlich nicht den Straftatbestand der «politischen Verdächtigung», weil die Arbeit des Verfassungsschutzes gesetzlich geregelt und an rechtsstaatliche Vorgaben gebunden ist.
Fakten
Sucht man nach einem «Kontakttelefon RechtsEX», wie es in den kursierenden Beiträgen bezeichnet wird, so wird schnell klar: Ein solches Hinweistelefon gibt es nicht – oder eher nicht mehr.
Es existierte rund fünf Monate lang zwischen Oktober 2019 und März 2020. Danach wurde es nach Angaben der Bundesregierung zusammengelegt mit einem schon seit 2005 betriebenen «Hinweistelefon islamistischer Extremismus». Seitdem bietet das Bundesamt für Verfassungsschutz ein gemeinsames «Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus». Mittlerweile wurde noch der Zusatz Spionage ergänzt.
Die Formulierung «Wenn sie rechtsextreme verfassungsfeindliche Tendenzen in Ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld feststellen, so melden sie diese bitte» findet sich weder auf der Informationsseite zu diesem allgemeinen Hinweistelefon noch anderweitig online in Verbindung mit eigenen Seiten des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Gefälschter Verfassungsschutz-Aufruf kursiert seit mindestens 2019
Ohnehin enthalten die Formulierungen mehrere Rechtschreib- und Grammatikfehler, etwa die fehlende Großschreibung der Höflichkeitsform «Sie» und von «im Voraus». Dies sind bereits Hinweise darauf, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Das beschrieb 2024 auch ein Faktencheck der Medienorganisation «Correctiv». Darin wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Sie kursiert seit mindestens 2019. Auch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erneut, der Aufruf sei «kein Bild des BfV und wurde auch nie vom BfV verwendet.»
Neben der Tatsache, dass der kursierende Aufruf eine Fälschung ist, ist es auch falsch, dass der Verfassungsschutz mit seinen Hinweistelefonen zu einer Straftat nach Paragraf 241a des Strafgesetzbuches aufrufen würde.
Arbeit des Verfassungsschutzes ist in Gesetz festgelegt
Der genannte Paragraf stellt die «Politische Verdächtigung» unter Strafe. Konkret heißt es im Strafgesetzbuch:
«Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»
Entstanden ist dieser Straftatbestand 1951 in einem bestimmten historischen Kontext: Er sollte damals vorkommende Verschleppungen von Menschen aus Westdeutschland «in den kommunistischen Machtbereich» ahnden, die etwa nach einer politischen Verdächtigung passierten.
Rechtswissenschaftler: «abwegige Deutung»
Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten in einer Ausarbeitung allerdings fest, dass «deutsche Behörden nach herrschender Meinung nicht unter § 241a StGB fallen». Eine rechtsstaatswidrige politische Verfolgung im Sinne dieses Paragrafen wird also bei deutschen Behörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht angenommen.
Auch der Berliner Rechtswissenschaftler und Experte für Nachrichtendienste Markus Löffelmann folgt dieser Auffassung, dass der Strafrechtsparagraf 241a für die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht in Betracht komme. «Durch das BfV droht eben keine Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, weil seine Tätigkeit im BVerfSchG rechtsstaatlich ausgestaltet ist», teilte Löffelmann auf dpa-Anfrage mit.
BVerfSchG steht für das Bundesverfassungsschutzgesetz, das die Aufgaben und Kompetenzen der Behörde regelt. Durchaus möglich ist, dass der Verfassungsschutz gegen dieses Gesetz verstößt und seine Kompetenzen überschreitet. Dagegen können Bürger grundsätzlich vor Gericht vorgehen.
Ebenso spricht der Bonner Rechtswissenschaftler und Experte für Verfassungs- und Nachrichtendienstrecht Klaus Gärditz von einer «rechtlich abwegigen Deutung». Ein Hinweis über ein Hinweistelefon könne nur dann Folgen innerhalb des Verfassungsschutzes haben, «wenn nach geltendem Recht und damit nach rechtsstaatlichen Grundsätzen hieraus Rechtsfolgen gezogen werden können». Die Belastbarkeit solcher Hinweise müsse der Verfassungsschutz sorgfältig prüfen.
Verfassungsschutz warnt vor Missbrauch des Hinweistelefons
Auch das Bundesamt selbst verweist auf dpa-Anfrage auf die Rechtsgrundlagen seiner Arbeit. «Das BfV ist nach Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden», teilte das Bundesamt mit. Ein Hinweistelefon, «über das dem BfV Informationen zur Erfüllung seines Auftrages mitgeteilt werden können, begründet daher nicht die Gefahr einer politischen Verfolgung».
Darauf weist das Bundesamt für Verfassungsschutz auch auf seiner Webseite hin: «Das Hinweistelefon ist ein Werkzeug zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes. Bitte missbrauchen Sie es nicht zur Denunzierung von Bürgerinnen und Bürgern.»
(Stand: 2.6.2026)
