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Vollständige Entfernung alter Windrad-Fundamente ist gängige Praxis

Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele beim Ausbau der Windenergie gesetzt. Doch was passiert eigentlich mit alten Windrädern, die abgebaut werden müssen? In einem Facebook-Beitrag zeigt ein Foto einen großen runden Betonbau inmitten der Landschaft. «Dies ist ein Fundament eines Windrades. Niemand wird es jemals wieder entfernen können», steht über dem Bild. Doch das ist falsch.

Bewertung

Fundamente alter Windräder werden regelmäßig vollständig entfernt. Die Vorschriften dafür wurden im Laufe der Zeit verschärft. Korrekt ist, dass unter bestimmten Umständen Teile des Fundaments im Boden bleiben dürfen.

Fakten

Für den Rückbau von Windrädern gibt es in Deutschland gesetzliche Regeln. Gemäß § 35 des Baugesetzbuchs sei die Anlage zurückzubauen und Bodenversiegelungen seien zu beseitigen, heißt es in einem Hintergrundpapier des Bundesverbands Windenergie aus dem Jahr 2018. «Viele Bundesländer und auch die Rechtsprechung gehen daher von einer Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente aus. In jedem Fall muss die Bodenversiegelung beseitigt werden», so der der Bundesverband weiter.

Auch das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, Fundamente, die Flachgründungen sind, vollständig zurückzubauen. Bei einer Flachgründung wird der Bauuntergrund bis zu einer relativ geringen Tiefe ausgehoben und mit Beton ausgegossen. Für diese Art des Fundaments müssen die oberflächennahen Bodenschichten ausreichend tragfähig sein.

Es kann also keine Rede davon sein, dass Windrad-Fundamente «niemand jemals» wieder entfernen könne. Seit Oktober 2020 existiert zudem eine Norm für den Rückbau, die DIN SPEC 4866. Darin heißt es: «Das Fundament sollte vollständig inklusive der Sauberkeitsschicht entfernt werden.» Ebenso werben Windenergie-Firmen damit, dass sie einen vollständigen Rückbau der Fundamente möglich machen.

Richtig ist aber, dass die Fundamente nicht immer vollständig entfernt werden: «So finden sich in älteren Genehmigungen häufig Bestimmungen, welche den Abbau der Fundamente nur bis zu einer Tiefe 1,5 m unter der Geländeoberkante vorsehen», schreibt das UBA. Das bedeutet, dass nur ein Teil abgetragen und dann Erde aufgeschüttet wird, so dass etwa Landwirtschaft wieder möglich ist. Betroffen sind vor allem Windräder, die vor 2004 genehmigt wurden – in jenem Jahr wurden die Vorgaben für den Rückbau geändert.

Manchmal sorgt auch die Bauweise des Fundaments dafür, dass es nicht komplett entfernt wird. Das betrifft etwa Pfahlgründungen, bei denen die Fundamente auf Pfählen stehen, die in den Boden eingelassen wurden. Etwa 14 Prozent der Windräder an Land sind so verankert (Stand: 2019). «Pfahlgründungen können möglicherweise aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands für den Rückbau im Boden verbleiben. Ein Rückbau bis in wenige Meter Bodentiefe erscheint ausreichend», schreibt das UBA. Über Kritik an diesem Vorgehen haben auch Medien berichtet, etwa der NDR im Jahr 2018.

Die Fundamente bestehen vor allem aus Beton und Stahl. Sie werden gesprengt oder abgebaggert und können dann auch zum Teil weiterverwendet werden: «Beton und Fundamentteile werden zerstückelt und zum Beispiel für den Straßenbau als Aufschüttung verwendet», schreibt der Bundesverband Windenergie.

Das zur falschen Behauptung verwendete Foto stammt aus einem Tweet des bayerischen Grünen-Vorsitzenden Thomas von Sarnowski aus dem August 2021. Es zeigt ihn nach eigenen Angaben auf einem Windrad-Fundament in Wülfershausen. Dieses und sieben weitere Fundamente mussten jedoch wegen bayerischer Bestimmungen und eines Streits um Genehmigungen wieder abgerissen werden – sie wurden also wieder entfernt.

(Stand: 25.4.2023)

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Klimawandel, Wirtschaft, Umwelt

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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