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Vor dem IGH können keine Personen angeklagt werden

Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)? Angeblich hat ihn der russische Präsident Wladimir Putin verklagt – so wird es zumindest im Netz dargestellt: «Polit-Schock! Putin zerrt Merz vor den Internationalen Gerichtshof». Kann das stimmen?

Bewertung

Falsch. Es gibt keine offizielle Klage von Wladimir Putin oder Russland gegen Friedrich Merz vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Fakten

Auf der Website des IGH in Den Haag ist kein entsprechender Fall verzeichnet. Auch eine Google-Suche nach «Putin Merz Klage IGH» liefert keine Treffer.

Gegen Wladimir Putin liegt hingegen seit 2023 wegen Kriegsverbrechen ein Haftbefehl vor – allerdings beim Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Dieser wird häufig mit dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verwechselt. Während der IGH Streitigkeiten zwischen Staaten behandelt, verfolgt der IStGH die strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen. Bei dem Haftbefehl gegen Putin geht es um die Umsiedlung von Kindern aus besetzen Gebieten der Ukraine in nach Russland.

Russische Zentralbank verklagt belgische Firma

Die russische Zentralbank reichte derweil Klage gegen das belgische Unternehmen Euroclear ein. Das Verfahren soll vor einem Moskauer Schiedsgericht laufen. Dabei geht es um die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zur Unterstützung der Ukraine.

Seit 2022 sind Vermögenswerte der russischen Zentralbank blockiert, und EU-Staaten diskutieren, diese als Darlehen für Kiew zu nutzen – Russland kritisiert das Vorgehen als völkerrechtlich. Solche Streitigkeiten richten sich jedoch gegen Staaten oder Institutionen wie die EU oder Belgien, nicht gegen einzelne Politiker.

(Stand: 26.3.2026)

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Russland, Politik

Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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