Bewertung
Der gezeigte Artikel erschien im November 2021 – mitten in der Pandemie, als Infektionsschutzregeln galten, die heute keine Rolle mehr spielen.
Fakten
Sucht man nach der Überschrift des Artikels, gelangt man zu einer Meldung der «Berliner Zeitung». Hier passen auch der Teaser, und die Quellenangabe «AFP/mlg» – also eine Meldung der Nachrichtenagentur AFP, die mutmaßlich eine Person mit dem Kürzel mlg redaktionell aufbereitet hat.
Dieser Artikel erschien am 24. November 2021, nicht am 10. September 2024. Er ist also alt und gibt keinen aktuellen Stand wieder. Diese Information fehlt auf dem Screenshot mit dem falschen Datum.
Damals traten mitten in der vierten Corona-Welle in Deutschland vielerorts neue Maßnahmen in Kraft. In mehreren Bundesländern galten dann 2G-Regeln – das heißt Zutritt nur für gegen Corona Geimpfte und von Covid Genesene. Das galt vor allem in Freizeit- und Kultureinrichtungen, in einigen Bundesländern aber auch im Einzelhandel.
Heute gibt es diese Einschränkungen aufgrund von Corona nicht mehr. Sie sind auch nicht mehr nötig, da die meisten Menschen in Deutschland entweder geimpft oder mehrfach genesen sind und Corona dadurch an Gefährlichkeit verloren hat.
Der CDU-Politiker Friedrich Merz sagte damals, dass er eine Impfpflicht skeptisch sehe, betrachtete aber einen weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte als verhältnismäßig. Wer nicht geimpft oder genesen sei, solle «nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt» können, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es müsse gelten: «Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.»
(Stand: 1.10.2024)