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Das Versammlungsrecht gilt in Deutschland auch für ausländische Staatsangehörige

In Deutschland sind ausländische Staatsangehörige immer wieder Ziel von Hass und Falschinformationen. Im Dezember 2025 wurde etwa behauptet, ausländische Staatsangehörige hätten kein Versammlungsrecht. Das ist irreführend. Der entsprechende Artikel zur Versammlungsfreiheit im Grundgesetz nennt tatsächlich explizit nur „Deutsche“. Jedoch haben auch ausländische Staatsangehörige ein Recht auf Versammlung. Andere Rechtsgrundlagen sichern Menschen ohne deutschen Pass dieses zu.

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Diese Proteste in Serbien richteten sich gegen Korruption und standen nicht mit Religion in Verbindung - Featured image

Diese Proteste in Serbien richteten sich gegen Korruption und standen nicht mit Religion in Verbindung

Im Jahr 2025 fanden in Serbien großangelegte Proteste statt. Sie waren ausgelöst durch den tödlichen Einsturz eines Bahnhofsvordachs, das kurz vor dem Unglück renoviert und zum Symbol der Korruption der Regierung wurde. Über ein Video einer Demonstration in Belgrad heißt es online fälschlich, dass mehr als eine Million Serbinnen und Serben „das Land zu einem christlichen Staat“ erklären würden. Die Demonstration im Video fand jedoch bereits im März 2025 in der serbischen Hauptstadt statt und richtete sich gegen die Korruption im Land.

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