Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar
Im Oktober 2024 warnten Beiträge in Sozialen Netzwerken vor einer Änderung von Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Das Gesetz würde Straftäter in Deutschland, die „Kinderpornografie“ besitzen oder verbreiten, unterstützen statt bestrafen