Bewertung
Wer Fahrrad fahren möchte, benötigt keinen Führerschein. Nach Angaben des Verkehrsministerium ist auch nichts derartiges geplant.
Fakten
Neu ist das Konzept des Fahrradführerscheins nicht. Die Radfahrausbildung ist ein Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages und die meisten Kinder machen sie in der dritten oder vierten Klasse. In Berlin ist das sogar in Paragraf 13 der Grundschulverordnung verankert und soll zu der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler beitragen. Nach einer theoretischen und praktischen Prüfungen bekommen sie zwar einen Fahrradführerschein, jedoch ist der eher symbolisch zu verstehen.
Für die Kinder ist diese Prüfung nur insofern verpflichtend, als sie im Lehrplan vorgesehen ist. Niemand wird dazu gezwungen. Die Schulen können auch keine Radfahrverbote aussprechen, da die Erlaubnis und Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten liegt.
Und wie sieht es bei Erwachsenen aus?
Wenn man erst im Erwachsenenalter Fahrradfahren lernt, kann man freiwillig an Kursen teilnehmen. Das bietet beispielsweise die Radfahrschule in Berlin an. Am Ende bekommt man dann eine Teilnahmebestätigung.
Eine Fahrerlaubnis sieht das Straßenverkehrsgesetz nur für «Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein» vor. Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr hält ebenfalls fest, dass für das Fahrrad kein Führerschein benötigt wird.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr versicherte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage, dass keine Änderungen bezüglich eines Führerscheins zum Fahrradfahren geplant sind. Ein Führerschein zum Fahrradfahren ist also zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.
(Stand: 28.6.2024)