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Mehrere Förderprogramme für Wohnungen in Rheinland-Pfalz

Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine haben über eine Million Menschen in Deutschland Schutz gesucht. Sie alle haben das Recht auf ein Dach über dem Kopf – während gleichzeitig der Wohnungsmangel einen neuen Höchststand erreicht hat. Und das bereitet manchen Bundesbürgern die Sorge, ins Hintertreffen zu geraten: So ist derzeit in den sozialen Netzwerken zu lesen, dass Vermieter in Rheinland-Pfalz mehr davon profitieren, an Flüchtlinge zu vermieten als an Einheimische. Stimmt das wirklich?

Bewertung

Die Förderung existiert zwar, es gibt aber weitere Maßnahmen zu ähnlichen Konditionen, mit denen in Rheinland-Pfalz bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll.

Fakten

In einer kurzen Videosequenz auf Facebook ist der Ausschnitt einer Bundestagsrede des AfD-Politikers Marc Bernhard zu hören. In dieser behauptet er, Vermieter in Rheinland-Pfalz erhielten zehn Jahre lang ein zinsloses Darlehen und 25 Prozent Tilgungszuschuss für den Kredit, wenn sie an Flüchtlinge vermieten. Bei Vermietung «an Einheimische» gebe es hingegen keine Vergünstigungen.

Eine solche Fördermaßnahme zu besagten Konditionen existiert zwar – die einzige in dem Bundesland ist sie aber nicht. Über das «Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende» werden Baumaßnahmen subventioniert, die Gebäude zu Wohnraum für Geflüchtete umfunktionieren. Es ist eines von mehreren Projekten des «Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz», die zinslose Darlehen und Tilgungszuschüsse gewähren.

Soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz

Die Maßnahmen werden von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umgesetzt. Auf deren Internetpräsenz sind zum Beispiel auch Förderprogramme zu finden, die Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen, Gemeinschaftswohnungen für Ältere und Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie Studierendenwohnheime schaffen sollen. Sie alle beinhalten ein zehnjähriges, zinsloses Darlehen, die Tilgungszuschüsse betragen dort sogar zwischen 35 und 50 Prozent.

Bei dieser Mietwohnraumförderung seien außerdem die Darlehen pro Quadratmeter Wohnfläche deutlich höher als bei dem Sonderprogramm für Geflüchtete, teilte eine Sprecherin der ISB der dpa auf Anfrage mit. Grund dafür seien die unterschiedlichen Fördergegenstände. Denn: Während bei dem Sonderprogramm nur Umbaumaßnahmen bezuschusst würden, umfassten die anderen Maßnahmen darüber hinaus auch Ersterwerb, Neubau und Erweiterung von Immobilien.

Seit das Förderprogramm für Wohnraum für Geflüchtete im Jahr 2015 initiiert wurde, seien 116 Wohneinheiten im Umfang von 4,1 Millionen Euro bezuschusst worden, so die ISB-Sprecherin weiter. Zum Vergleich: Für den Neubau von Mietwohnungen seien seit 2013 584,7 Millionen Euro für fast 4 000 Wohneinheiten bereitgestellt worden, 12,6 Millionen Euro für 86 Gemeinschaftswohnungen und 8,6 Millionen Euro für 110 Wohnplätze in Studierendenwohnheimen.

Insofern kann keine Rede davon sein, dass in Rheinland-Pfalz Investoren ein Nachteil entstünde, wenn sie Wohnraum für die eigenen Landsleute schaffen. Der einzige Unterschied: Im Gegensatz zum Sonderprogramm ist für die genannten Maßnahmen der Mietwohnraumförderung ein Eigenkapital von 15 Prozent Voraussetzung. Das liegt allerdings im üblichen Rahmen für Immobilienkredite, den Richtwert setzen Experten in der Regel bei 20 Prozent an.

(Stand: 2.5.2023)

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Autor(en): dpa

Ursprünglich hier veröffentlicht.

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